Aufgrund einer Veröffentlichung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) erfuhr der Umweltverband WWF im Laufe des Jahres 2015, dass Überprüfungsverfahren von mehreren Pflanzenschutzmitteln mit vier verschiedenen umstrittenen Wirkstoffen anstehen. Der WWF verlangte, an diesem Verfahren teilnehmen zu können. Das BLW wies das Gesuch, soweit es Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Quinoclamine betraf, ab. Bezüglich der drei anderen Wirkstoffe liess das BLW den WWF wissen, dass die angepassten Bewilligungen im Dezember 2015 veröffentlicht würden.
Das Bundesverwaltung hat nun aber entschieden, dass dem WWF die Verfahrensteilnahme beim Überprüfungsverfahren zum Wirkstoff Quinoclamine nicht hätte verwehrt werden dürfen. Das Verfahren basiere auf Bundesrecht. Dieses habe das Ziel, die Natur zu schützen und Beeinträchtigungen vorzubeugen. Diese Bundesaufgabe habe einen hinreichenden Bezug zum Naturschutz, woraus sich das Verbandsbeschwerderecht ergebe, über welches der WWF als gesamtschweizerisch und ideell tätige Organisation verfüge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Den Teil des Falles, der die anderen drei Wirkstoffe betrifft, hat das Bundesverwaltungsgericht vom Verfahren bezüglich dem Wirkstoff Quinoclamine abgetrennt und wird ihn separat behandeln.

