Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verlängert die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis am 15. März 2023. Hausgeflügel soll sich weiterhin nur in einem vor Wildvögeln geschützten Bereich aufhalten. Das BLV hatte die Einschränkung in Absprache mit den Kantonen im November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Betrieb bei Winterthur nachgewiesen hatten. Eine weitere Ausbreitung der Seuche konnte weitgehend verhindert werden. 

In Europa kam es seit Mitte Januar 2023 zu zahlreichen weiteren Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln, auch in den Nachbarsländern. In der Schweiz wurden im Dezember 2022 und im Januar 2023 einzelne Wildvögel positiv getestet: Zwei Schwäne im Kanton Tessin, je eine Möwe in den Kantonen Thurgau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ein Greifvogel im Kanton Zürich sowie ein Graureiher und ein Wildvogel in Basel.   

Das Risiko einer Einschleppung der Seuche bleibt hoch, bis die Wasservögel ca. Anfang März ihr Winterquartier in der Schweiz verlassen haben, schreibt das BLV in einer Mitteilung. 

Geltende Vorsichtsmassnahmen 

Folgende Vorsichtsmassnahmen sollten laut dem Bund eingehalten werden: 

  • Beschränken des Auslaufs von Hausgeflügel auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Falls nicht möglich, sollten Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Zäune oder engmaschige Netze schützen Auslaufflächen und Wasserbecken vor Wildvögeln. 

  • Hühner sollten getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden. 

  • Beschränkung des Zutritts zu den Tieren. Anziehen von sauberen Schuhen und Kleidern  

  • Vor dem Betreten der Gehege Hände waschen 

  • Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten. 

  • Kein Berühren von Wildvögel-Kadavern. Ein Fund sollte bei einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet werden.  

Die Massnahmen für Geflügelbetriebe gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen. Beiträge für die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt. Auch die Verwendung der Bezeichnung «Freilandhaltung» behält vorläufig ihre Gültigkeit. 

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Registrieren kann man sich online beim BLV.