Für Tierbesitzerinnen und -besitzer ist es keine einfache Entscheidung, den geliebten Vierbeiner gehen zu lassen, teilweise leider aber die einzig richtige. Tierärztinnen und Tierärzte müssen Halterinnen und Halter darüber informieren, wenn sie keinen anderen Ausweg mehr sehen. Die Entscheidung, ein Tier einschläfern zu lassen, treffen jedoch immer die Besitzerinnen und Besitzer selbst. Was geschieht, wenn sie sich weigern? «In solchen Fällen sind wir verpflichtet, das Veterinäramt zu informieren», sagt Helene Rohrbach, Leiterin der Pflege an der Vetsuisse Fakultät der Universität Bern.
Gedimmtes Licht
Das Wort Euthanasie stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie «guter Tod». Bei der Euthanasie verabreichen Tierärztinnen und Tierärzte ein Medikament, das schrittweise die lebensnotwendigen Funktionen ausschaltet und zum Tod führt. Je nach Tierart unterscheide sich die Vorgehensweise erheblich, erklärt Helene Rohrbach. Als erstes verabreichen Tierärzte ein Beruhigungsmittel: Die Tiere werden müde und spüren keinen Schmerz mehr. Anschliessend injizieren Tierärzte ein Medikament, das auch bei chirurgischen Eingriffen zum Einsatz kommt. Die Vierbeiner verlieren das Bewusstsein. Erst danach folgt die letzte Dosis. Das Herz bleibt stehen.
Der für die Euthanasie zugelassene Wirkstoff heisse Pentobarbital, erklärt die Tierärztin. Er werde in den Blutkreislauf, also die Leber oder die Niere injiziert und führe innert weniger Sekunden zum Tod. «Bei den allermeisten Hunden und Katzen läuft dieser Vorgang komplikationslos ab», führt sie aus. Selten mache sich ein Tier nochmals akustisch bemerkbar oder atme stark. «Solche Zwischenfälle dauern in der Regel nur wenige Sekunden», so Rohrbach.
Angst vor dem Tod
Ob und inwiefern Tiere Angst vor dem Tod haben, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Der Tierarzt Dr. Jan Pol, welcher zu diesem Thema forschte, äusserte sich dazu 2021 in einem Interview mit dem National Geographic Magazine klar: «Tiere haben keine Angst zu sterben.» Das bestätigt auch die Tierärztin Helene Rohrbach. «Hunde und Katzen verstehen nicht, was ihnen geschehen wird.» Was Tiere aber auf jeden Fall wahrnehmen, ist Stress, Trauer und Angst.
«Da man jedoch nicht beweisen kann, inwiefern Tiere ein Bewusstsein haben, ist es für Tierärztinnen und Tierärzte wichtig, dass ein Haustier in diesem Moment von seiner Bezugsperson oder seinen Bezugspersonen begleitet wird – auch wenn dies schwierig und traurig ist», sagt die Tierärztin dazu. So belastend es für Tierhalterinnen und Tierhalter auch ist: In diesem Moment gilt es, für den Vierbeiner da zu sein und Sicherheit zu vermitteln. Ihn zu streicheln oder die Pfote zu halten, bis das Licht ausgeht. Im besten Fall werde der Vierbeiner zu Hause oder in seiner gewohnten Umgebung erlöst, sagt Rohrbach. Fremde Orte und der Transport bedeuten zusätzlichen Stress.
Abschied nehmen
Meist ist die Entscheidung, den geliebten Vierbeiner gehen zu lassen, das Ergebnis eines langen Abwägungsprozesses. Ist der Entscheid gefallen, sollten sich Tierbesitzerinnen und -besitzer so gut wie möglich darauf vorbereiten. «Wichtig ist, dass man die Trauer zulässt, ihr Raum und Wort gibt, gerade auch im Umgang mit Kindern», rät die Tierärztin.
Je nach Zustand des Tieres kann sich das Abschiednehmen unterschiedlich gestalten: beim allerletzten Spaziergang, beim letzten Kuscheln oder bei der letzten Mahlzeit. Trauer gehört dazu.
Der Umgang mit Euthanasie ist Teil der Ausbildung angehender Tierärztinnen, Tierpfleger und tiermedizinischer Praxisassistentinnen. «Eine Euthanasie kann auch für Tierärztinnen und -ärzte belastend sein», sagt Helene Rohrbach. Deshalb existieren verschiedene Angebote, um schwierige Erlebnisse mit Fachpersonen zu besprechen. Dazu zählen die Organisationen «SOSforVets» des Schweizerischen Fachverbandes für Tierärztinnen und Tierärzte, das «HappyVetProject» sowie «Not One More Vet». Letztere setzt sich auch für die mentale Gesundheit von Veterinärmedizinerinnen und -medizinern ein.
Erinnern
Nach dem Tod des Vierbeiners gibt es verschiedene Möglichkeiten, um würdig Abschied zu nehmen. Inzwischen bieten mehrere Tierkrematorien Einzel- oder Sammelkremationen an. Viele Tierkliniken und Tierarztpraxen arbeiten direkt mit ihnen zusammen. Bei einer Einzelkremation können Tierhalterinnen und Tierhalter die Asche mit nach Hause nehmen. In der Schweiz existieren zudem offiziell bewilligte Tierfriedhöfe. Sie bieten einen festen Ort des Gedenkens, oft mit Grabstein und Namensschild. Möchten Tierhalterinnen den Vierbeiner im eigenen Garten begraben, müssen sie dies vorgängig mit der Gemeinde abklären. Grundsätzlich gilt: Das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sein, und das Grab muss mindestens 50 bis 80 Zentimeter tief sein.

