Ob Wellensittiche, Zierfische oder Reptilien: Wer in einem Zoofachgeschäft ein Heimtier oder Zubehör kauft, erwartet nicht nur das passende Tier, sondern auch kompetente Beratung. Schliesslich sind die Mitarbeitenden für viele künftige Tierhalterinnen und Tierhalter die erste Anlaufstelle, wenn es um Haltung, Fütterung und Ausstattung geht. Entsprechend gross ist die Verantwortung des Handels für das Tierwohl – Grund genug für den Schweizer Tierschutz STS, die Branche unter die Lupe zu nehmen. Von 2014 bis 2017 veröffentlichte die Organisation jährlich eine breit angelegte Recherche, zwei weitere folgten 2019 und 2021.
Für den letzten Bericht untersuchte der STS von Januar bis Mitte Oktober 2021 insgesamt 35 Zoofachgeschäfte in der ganzen Schweiz – darunter sowohl Geschäfte mit als auch ohne Verkauf von lebenden Tieren. Bei den Kontrollen wurden Sortiment, Tierhaltungen sowie die Umsetzung der in der Tierschutzverordnung vorgeschriebenen Informationspflicht untersucht. Der Fokus der Recherche lag insbesondere auf Nagern und Kaninchen. Grund dafür war eine eigens durchgeführte Umfrage, die aufzeigte, dass in der Schweiz sehr viele dieser Tiere bei Privathaltern in viel zu kleinen Gehegen, vielfach ohne Sozialpartner, gehalten und mit hartem Brot statt richtigem Nagematerial versorgt werden. Zusätzlich führte der STS vor einigen Geschäften eine Kundenumfrage durch. So wollte die Organisation herausfinden, wie gut sich die Kundschaft beraten fühlte und ob sie beim Gehegekauf ausreichend informiert wurde.
Keine neue STS-Recherche geplant
Die Ergebnisse der letzten Recherche fielen durchzogen aus. Zwar stellte der STS weniger Gesetzesverstösse als noch 2019 fest und bewertete bei seiner Analyse einige Zoofachhandlungen positiv. Gleichzeitig stellte er jedoch fest, dass zahlreiche Geschäfte ihre Tiere in Sachen Grundfläche, Volumen und Einrichtung der Gehege sowie der Beschäftigungsmöglichkeiten immer noch nach den Mindestvorgaben der Tierschutzverordnung (TSchV) hielten. Weiterhin ungenügend, wenn auch minimal besser als in den Vorjahren, beurteilte die Organisation die Beschriftung der Gehege. Der STS forderte unter anderem, dass Zoofachhandlungen ihre Vorbildfunktion verstärkt wahrnehmen sollten. Er betonte, dass die gesetzlichen Mindestvorschriften die Grenze zur Tierquälerei definieren, jedoch nicht artgerecht seien. Im Anschluss an die durchgeführten Kontrollen besprach der STS die Befunde mit den jeweiligen Geschäften und meldete schwerwiegende Verstösse gegen die TSchV direkt an das zuständige Veterinäramt.
«Der STS konzentriert seine Arbeit derzeit auf andere Fokusthemen. Der Zoofachhandel gehört aktuell nicht mehr dazu.» – Manuel Iseli, Medienverantwortlicher STS
Mittlerweile ist die insgesamt 64 Seiten umfassende STS-Recherche zum Zoofachhandel fünf Jahre alt geworden. Eine Aktualisierung des Dokuments sei derzeit nicht geplant, erklärt der Medienverantwortliche Manuel Iseli auf Anfrage. «Der STS konzentriert seine Arbeit derzeit auf andere Fokusthemen. Der Zoofachhandel gehört aktuell nicht mehr dazu.» Auch auf die Frage, inwieweit die Zoofachhandlungen die beanstandeten Punkte verbessert haben, erklärt Iseli, dass derzeit keine Aktivitäten durchgeführt werden, um dies zu prüfen. Der Medienverantwortliche verweist jedoch darauf, dass Hinweise, welche den Handel mit Kleintieren betreffen, bei der nationalen Meldestelle des STS hinterlegt werden können.

«Grosser Wandel in der Branche»
Wie reagierten die Zoofachgeschäfte selbst auf die Kontrollen und die Publikation der Recherche des STS? «Jedes Geschäft hat die STS-Recherche erhalten und musste an den fehlenden Sachen arbeiten», erzählt Therese Schumacher, Geschäftsführerin der Zoo Roco AG in Lyss (BE) und Präsidentin des Verbands Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz (VZFS), zu welchem Unternehmen wie Fressnapf, Petfriends oder Qualipet, aber auch kleinere Geschäfte gehören. Die Recherche habe für eine enge Zusammenarbeit, aber auch für intensive Diskussionen zwischen dem VZFS und dem STS gesorgt. «Das Dokument deckte in einzelnen Geschäften Umstände auf, die gar nicht gehen. Diese hat der STS den Veterinärämtern gemeldet, die dafür zuständig sind», betont Schumacher. «Ich bin absolut der Meinung, dass man hinsehen muss. Wenn ich ein Geschäft besuche und einen Verstoss sehe, spreche ich die Leute auch darauf an – aber ohne die ganze Zoofachhandlung schlecht zu machen.» Dem Zoofachhandel ist Schumacher schon seit 1982 treu, wie sie erzählt. «Der Wandel in dieser Branche ist sehr gross und hat sich sehr zugunsten der Tiere verändert. Als ich damals in der Lehre war, waren zum Beispiel die Hamsterkäfige noch viel kleiner.» Heute stehe das Tierwohl viel mehr im Vordergrund; der Tierschutz geniesse im Zoofachhandel einen grossen Stellenwert.
«Der Wandel in dieser Branche ist sehr gross und hat sich sehr zugunsten der Tiere verändert.» – Therese Schumacher, Präsidentin des Verbands Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz
Schumacher bildet selbst Lernende zur Detailhandelsfachfrau bzw. zum Detailhandelsfachmann EFZ mit Fachrichtung Zoofachhandel aus; früher unterrichtete sie auch an der Berufsschule. «Ich sagte zu meinen Schülern immer, dass es sehr wichtig ist, dass sie im Verkauf gut beraten», betont Schumacher. «Tun sie das nicht, kann es sein, dass das Tier sein Leben lang leiden muss.» Schliesslich trage der Zoofachhandel eine sehr grosse Verantwortung und müsse eine Vorbildfunktion einnehmen. «Gerade im eigenen Geschäft geben wir uns wahnsinnig Mühe und schauen sehr genau hin. Aber ganz ehrlich: Wenn man quer durch alle Geschäfte sucht, findet man immer etwas», sagt Schumacher. Egal, wie viel Mühe man sich gebe, am Ende habe ein Hamster vielleicht nur 13 statt der erforderlichen 15 Zentimeter Einstreu. An den STS habe sie deshalb appelliert, das grosse Ganze zu betrachten und nicht auf einzelnen Sachen herumzureiten. «Der Zoofachhandel schaut auf den Tierschutz. Aber ich als Präsidentin habe keine Kontrollfunktion – dafür gibt es die Veterinärämter.»
Die STS-Checkliste
In einer Checkliste führt der STS Punkte auf, woran man seriöse Zoofachhandlungen erkennt. So achtet ein verantwortungsvoller Anbieter unter anderem auf folgende Punkte:
- Grosszügige Gehege und eine Einrichtung, welche den Bedürfnissen der jeweiligen Tiere entspricht.
- Die zum Verkauf stehenden Gehege sind mit den Innenmassen (Länge x Breite x Höhe) versehen und enthalten Angaben zur Zielart und Anzahl zulässiger Tiere.
- Die Zoofachhandlung berät kompetent über die Bedürfnisse der Tierart und weist auch auf die gesetzlichen Vorschriften hin.
Die vollständige Checkliste befindet sich, zusammen mit weiteren nützlichen Informationen, hier.

