Für die Befürworter des revidierten Jagdgesetzes ist klar: Die neuen Regeln zur Jagd hätten nichts mit einem «Abschussgesetz» zu tun, wie es die Gegner monieren («Tierwelt online» berichtete). Statt einer vernünftigen Regelung für den Umgang mit dem Wolf habe das Parlament einen «völlig unverständlichen Angriff auf zahlreiche Arten geschützter Tiere» verabschiedet, monierten sie zu Beginn der Woche. Laut Vertreterinnen und Vertretern von Jagdverband, Bauernverband, Berggebieten und bürgerlichen Parteien hingegen verbessert die Reform vielmehr den Tierschutz.

Nachdem am Montag die Gegner des Jagdgesetzes die Vorlage kritisiert haben, blasen die Befürworter nun zum Gegenangriff. Sie sprechen von einem «fortschrittlichen Jagdgesetz» mit mehr Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Nach 34 Jahren sei es Zeit für ein neues Gesetz.

Geschützte Tiere wie Biber und Luchs würden mit dem revidierten Jagdgesetz besser geschützt. Statt wie bisher rund 300 Tiere könnten von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich der Wolf, der Steinbock und der Höckerschwan. Für diese behördlichen Eingriffe schaffe das Gesetz klare Regeln. Jäger, Bauern, Bürgerliche und die Bewohner der Berggebiete betonen, dass nur dort eingegriffen würde, wo die Bestände es erlaubten.

Kein Freipass zum Abschuss
Im Zentrum der Vorlage stehen die gelockerten Regeln zum Abschuss von Wölfen. Diese haben sich in den vergangenen Jahren in der Schweiz ausgebreitet. Laut den Befürwortern werden mit den Gesetzesänderungen die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere begrenzt und die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung erhöht.

Das Ja-Komitee zum Jagdgesetz stellt klar, dass auch der Wolf ein geschütztes Tier bleibe. Die Kantone dürften nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliere und sich in Siedlungsgebieten aufhalte oder wenn er Herdenschutzmassnahmen umgehe. Das hatte der Bundesrat im Entwurf der entsprechenden Jagdverordnung vorgeschlagen.

Mehr Geld für Schutzgebiete
Neu geregelt werden soll mit dem revidierten Jagdgesetz auch die finanzielle Unterstützung von Wildtiermassnahmen durch den Bund. Die Lebensräume könnten dadurch massiv verbessert werden, argumentieren die Befürworter. Der Weg sei frei für zusätzliche Wasser- und Zugvogelreservate sowie Wildtierkorridore.

Die Kantone sollen auch mehr Geld für Wildtierschäden erhalten. Die Akzeptanz des Bibers werde durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen, mutmassen die Befürworter. Insgesamt seien viele Forderungen der Naturschutzorganisationen erfüllt worden.

Vorsprung für Gegner
Trotzdem haben diese – zusammen mit der SP und den Grünen - gegen das revidierte Gesetz das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 27. September statt.

Momentan befinden sich die Gegner im Aufwind. Gemäss der am vergangenen Freitag publizierten Tamedia-Abstimmungsumfrage sprechen sich derzeit 53 Prozent gegen die Vorlage und nur 37 Prozent dafür aus. Demnach gibt es aber einen hohen Anteil an Befragten, der sich noch nicht festgelegt hat.