Die Sanierungs-Frist und Pflicht will der Bundesrat neu in der Verordnung über die elektrischen Leitungen festhalten, die zusammen mit anderen Verordnungen des Pakets «Umwelt Frühling 2021» revidiert wird. Die Vernehmlassung dazu dauerte bis heute Donnerstag.

Der VSE wehrt sich jedoch dagegen. Diese Verschärfung der Vogelschutzvorgaben bringe grosse Unsicherheiten und massive, noch nicht abschätzbare Kosten, schreibt er. Die Frist müsse gestrichen oder zumindest bis Ende 2050 verlängert werden.

Anders tönt es bei der Vogelschutz-Organisation Birdlife. Sie fordert in einer Mitteilung, dass die Sanierungen bereits bis 2025 umgesetzt sein müssen, zumal seit 1995 darauf hingearbeitet werde, den Stromtod der Vögel zu vermeiden.

Mittelspannungsmasten bereiten Kopfzerbrechen
Problematisch sind vor allem die Mittelspannungsmasten, bei welchen die Abstände zwischen den unter Strom stehenden Leitungen oft zu gering sind. Wenn Vögel mit einer grossen Flügelspannweite beide Leitungen berühren, erleiden sie einen Stromschlag. Dazu kann es auch kommen, wenn der Vogel auf dem Mast sitzt und mit einem Flügel eine Leitung berührt.

Gemäss einer Untersuchung der Universität Bern kam in der Schweiz von 228 tot aufgefundenen Uhus rund ein Drittel durch einen Stromschlag ums Leben. Beim Weissstorch gilt bei einem Fünftel der tot geborgenen Tiere Stromschlag als Todesursache.

Es ist unklar, wie viele für Vögel gefährliche Masten es ist der Schweiz gibt, weil dies nicht gesamtschweizerisch erhoben wird, wie Sandro Pfammatter vom VSE auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Das Bafu schätzt in einer groben Hochrechnung die zu sanierenden Tragwerke auf bis 25'000, basierend auf Inventaren von gefährlichen Masten im Wallis und im Graubünden.