Einem kürzlich ergangenen Berufungsurteil zufolge muss ein Ehepaar aus Grignols im Südwesten Frankreichs innert vier Monaten seinen Teich zuschütten. Hält es die Frist nicht ein, wird für jeden Tag der Verzögerung ein Bussgeld von 150 Euro fällig, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Justizkreisen erfuhr.

Der 400 Quadratmeter grosse, 1,20 Meter tiefe Teich bietet ein paar Rotaugen, Schwimmvögeln und Mücken ein Zuhause – und 20 bis 30 Fröschen, wie Eigentümer Michel Pécheras erklärte. Deren Konzert in der Paarungszeit von Anfang April bis Anfang Juni geht den Nachbarn gehörig auf die Nerven. Sie klagen über einen «Höllenlärm», während Pécheras von «ländlichen Klängen» spricht.

Teichbesitzer geben sich nicht geschlagen
Schon seit vier Jahren sorgen die Amphibien für Streit zwischen den Nachbarn. Ein Gutachten ergab, dass die Froschkonzerte «im Schlafzimmer des Nachbarn bei geöffnetem Fenster» noch eine Lautstärke von 63 Dezibel haben. Dieser Wert liegt laut der französischen Tinnitusgesellschaft zwischen einer Waschmaschine und einem Staubsauger.

2014 war die Klage der Nachbarn in erster Instanz abgewiesen worden. Weil schon im Wind raschelndes Laub bis zu 40 Dezibel laut sein könne, sei der «Lärm» quakender Frösche nicht erwiesen. Das Berufungsgericht gab nun den Klägern aber Recht. Da das Ehepaar einen bestehenden Teich zugeschüttet und einen neuen angelegt habe, der vom Nachbargrundstück weiter entfernt ist, handle es sich um das «unerlaubte Anlegen eines Teiches in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnung». Zudem überträfen die Störungen durch das Wasserloch das «übliche Mass nachbarschaftlicher Beeinträchtigungen».

Das Ehepaar Pécheras will nun vor das Kassationsgericht ziehen. Dort will es mit Verweis auf die biologische Vielfalt für den Erhalt seines Gartenteichs kämpfen und ihn als möglichen Feuerlöschteich anpreisen. Inzwischen wurde auch eine Internetpetition lanciert, um die beiden zu unterstützen.

Besitzer Michel Pécheras präsentiert seinen Teich (auf Französisch):

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