Der in Baumhöhlen und Felsspalten, Mauern, Gebäuden und Höhlen überwinternde Gartenschläfer (Eliomys quercinus) kommt nur in Europa vor. Aber der Wald als sein ursprünglicher Lebensraum ist laut Pro Natura stark in Bedrängnis. Lediglich 6,3 Prozent der Schweizer Waldfläche waren demnach Ende 2018 als Waldreservate mit Vorrang für den Naturschutz gesichert. Bis 2030 sollen es zehn Prozent werden - so das Ziel der Schweiz.

«Vor dem Hintergrund der akuten Biodiversitätskrise» sei das ungenügend, heisst es in einer Mitteilung von Pro Natura vom Sonntag. Der Gartenschläfer habe diesen Verlust nur dank seiner Anpassungsfähigkeit als sogenannter Kulturfolger überlebt.

Video: Die Wiederentdeckung des Gartenschläfers

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Mehr Waldreservate

Im 19. Jahrhundert seien Gartenschläfer noch in allen Regionen der Schweiz vorgekommen und auch häufiger als ihre bekannteren Verwandten gewesen, die Siebenschläfer. Seit Jahrzehnten schrumpfe ihr Bestand jedoch stark. Heute stehe der Gartenschläfer deshalb aus globaler Sicht auf der Roten Liste (Kategorie «fast bedroht»), so Pro Natura. In der Schweiz gelte er noch als «nicht bedroht».

Um das Überleben des Gartenschläfers und jener rund 25'000 Arten zu sichern, die auf Wildnis im Wald angewiesen seien, sollten Bund und Kantone mehr Waldreservate schaffen, fordert Pro Natura.

Video: Winterparadies für Wildtiere einrichten

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Den Siebenschläfer schützen

Auch jeder einzelne kann zum Schutz der putzigen Nager beitragen und sterile Gärten gegen wilde Grünflächen ersetzten. Gartenschläfer benötigen den Schutz von Bäumen, Totholz und Mauern. Ausserdem kann man mit grossen Steinen und Hölzern Verstecke für die kleinen Tiere errichten. Diese bieten auch jeder Menge anderer Tiere eine sichere Schlafmöglichkeit. So zum Beispiel Igeln, Insekten und Reptilien. 

In den Wäldern brauchen die Gartenschläfer, wie alle anderen Waldbewohner, Ruhe und den Respekt des Menschen vor ihrem Lebensraum. Das heisst, dass Hunde im Wald angeleint sein sollten und Spaziergänge nur auf gekennzeichneten Wegen stattfinden dürfen. Denn niemand, auch der Gartenschläfer, möchte, dass Fremde durchs Schlafzimmer marschieren.