Urteil
Walliser Wildhüter wegen Haltens von Steinadlern verurteilt
Weil er unerlaubt Steinadler hielt, ist ein Walliser Wildhüter des Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz von Säugetieren und Wildtieren für schuldig befunden worden. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 330 Franken.
Der Wildhüter hatte in seinem Stall im Juli 2018 einen Steinadler, manchmal zwei, ohne die erforderliche kantonale Genehmigung gehalten, wie das Bezirksgericht Sitten am Montag mitteilte.
Der Mann band die Adler mit einer Metallkette zwei Nächte lang und tagsüber bei der Fütterung an der Sitzstange fest. Er inszenierte auch Szenen mit einem oder zwei Adlern, die er fotografierte oder fotografieren liess. Das habe den Wildtieren Stress verursacht, stellte das Gericht fest.
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