Folgenschwere Tierliebe
90-Jähriger füttert Tauben: Wohnungskündigung
Einem 90-jährigen Genfer ist die Wohnung gekündigt worden, weil er Tauben auf dem Balkon gefüttert hat. Die Wohnungsverwaltung befürchtete, dass der Taubenkot das frisch renovierte Gebäude beschädigt.
Publik gemacht hat den Rechtsstreit die Westschweizer Zeitung Le Matin in ihrer Ausgabe vom Freitag. Demnach hat der Rentner seine Wohnungskündigung vor zwei Wochen erhalten. Gerade einmal sechs Wochen, bis Ende Mai, lässt man dem alten Mann Zeit zum zügeln.
Vorgeworfen wird ihm, er habe Tauben auf dem Balkon gefüttert. Die Nachbarn beschwerten sich über den Vogeldreck bei der Wohnungsverwaltung. Diese ist ausserdem der Meinung, Taubenkot übertrage Krankheiten und sei deshalb gefährlich. Man müsse die Bewohner des Blocks schützen. Zudem sei das Gebäude im Februar renoviert worden, wenn der Mann weiterhin Tauben füttere, drohe deren Kot den Wert der Wohnungen zu vermindern.
Nur ein Vorwand?
Der Taubenfreund wehrt sich im Zeitungsartikel. Zum einen habe er seit zwei Jahren, seit dem Tod seiner Frau, keine Tauben mehr gefüttert. Zum anderen sei so etwas doch kein Verbrechen. Seit über 50 Jahren lebt der 90-Jährige in der Wohnung. Dass er nun seine Sachen packen soll, findet er skandalös und unfassbar.
Er wisse gar nicht, wo er hingehen solle. Eine bezahlbare Wohnung werde er in Genf nicht finden, Verwandte habe er keine mehr. "Ich bleibe", sagt er deshalb. Der Genfer Mieterverband wirft der Wohnungsverwaltung vor, einen Vorwand zu suchen, um einen Mieterwechsel vornehmen zu können. Die Kündigung "unanständig, vor allem für jemanden in diesem Alter."
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