Jagd
Bedingte Geldstrafen für Walliser Wilderer
Das Bezirksgericht Brig hat drei Personen wegen der Wilderei von Dutzenden Tieren am Natischerberg zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Zwei weitere Personen wurden wegen Verletzung des Waffengesetzes schuldig gesprochen.
Drei in Naters (VS) wohnhafte Personen hatten illegal Tiere erlegt, und dies zum Teil mit widerrechtlich erworbenen Waffen. Sie wurden deshalb vom Bezirksgericht Brig sowohl wegen Zuwiderhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung und das Tierschutzgesetz als auch wegen Verstössen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Alle drei kamen mit bedingten Geldstrafen davon, ihnen wurden allerdings Bussen zwischen 750 und 900 Franken sowie die jeweiligen Verfahrenskosten auferlegt, wie das Bezirksgericht mitteilte. Zudem müssen die Wilderer Schadenersatz zwischen 1200 und 2950 Franken an den Kanton Wallis zahlen. Diverse Waffen und Trophäen wurden eingezogen und vernichtet.
Im Zusammenhang mit dem Fall wurden zwei weitere Personen wegen Verletzung des Waffengesetzes verurteilt. Vier weitere Beschuldigte kassierten von der Staatsanwaltschaft Strafbefehle wegen Jagddelikten.
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