Gewässerschutz
Bündner Flüsse müssen fischgängig werden
Mehrere Kraftwerk-Betreiber in Graubünden sind von der Regierung angewiesen worden, Gewässer zu sanieren für die Fischwanderung. Das Gewässerschutzgesetz des Bundes schreibt die Fischgängigkeit in Schweizer Flüssen vor.
Wie die Regierung des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte, stehen im Kanton Graubünden 153 Kraftwerk-Hindernisse in Fischgewässern. 65 davon seien als sanierungsbedürftig eingestuft worden.
Zur Sanierung verpflichtet wurden nun Anlagen der Albula Landwasserkraftwerke AG, des Elektrizitätswerks Splügen, der Kraftwerke Frisal AG, der Kraftwerke Vorderrhein AG sowie eine Anlage der Tecnicama SA. Saniert werden müssen nach Gesetz Kraftwerkanlagen, welche die Fischwanderung «wesentlich beeinflussen», wie die Regierung schrieb.
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