Hinter der als allgemeine Anregung formulierten Initiative steht der Verein Wildtierschutz Schweiz. Das Volksbegehren fordert, dass das Bündner Jagdgesetz mit neun neuen Grundsätzen angepasst wird.

Ins Visier genommen werden von den Initianten die Vogeljagd, das Jagen mit Fallen sowie die Jagdbehörden selber. Im Amt für Jagd und Fischerei sowie in der Jagdkommission müssten Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein. Zudem sollen Jäger keinen höheren Alkoholgehalt im Blut haben dürfen als Verkehrsteilnehmer.

Der Bündner Regierungsrat Mario Cavigelli sagte am Mittwoch in Chur, die Initiative richte sich gegen die Jagd als Institution. Die einzelnen Initiativbegehren seien so abgefasst, dass wenig Spielraum für einen direkten Gegenvorschlag bleibe. Deshalb werde die Regierung dem Grossen Rat beantragen, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Drei Punkte der Initiative werden von der Regierung als ungültig eingestuft, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstossen.

Einzelne Punkte als indirekter Gegenvorschlag
Gleichwohl anerkennt die Exekutive, dass einzelne Begehren der Initiative in ihrer Stossrichtung begründet sind. Deshalb sollen die Vorschläge in angepasster Form als indirekter Gegenvorschlag im Rahmen einer Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes umgesetzt werden.

Mit der Revision, deren Vernehmlassung am Mittwoch eröffnet wurde, wird ein Verbot der Fallenjagd vorgeschlagen. Dann soll die jagdliche Schiesspflicht mit der Verpflichtung zum Erlass verbindlicher Leistungsnormen auf Gesetzesstufe verankert werden.

Weiter soll die Einführung bleifreier Kugel- und Schrotmunition vorgeschrieben werden, sobald dies aus Sicherheitsgründen und aufgrund tierschützerischer Überlegungen verantwortet werden kann. Überdies soll ein Jagdausschluss wegen übermässigem Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss vor und während der Jagd möglich sein.

Neu eine Oktoberjagd
In der Gesetzesrevision findet sich sodann ein Vorschlag für eine Oktober-Jagd im Anschluss an die traditionelle, dreiwöchige Patentjagd im September. Die Jagd auf Hirsch- und Rehwild soll zwischen dem 15. und 31. Oktober für höchstens vier Tage wieder geöffnet werden. Die Regierung setzt damit einen Auftrag aus dem Grossen Rat um.

Der Grosse Rat wird sich in der Oktobersession nächsten Jahres mit der Volksinitiative und der Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes auseinandersetzen. Die Volksabstimmung dürfte im Frühjahr 2017 stattfinden.

Grösste Jagdveranstaltung im Land
Die Bündner Patentjagd im September ist weitaus die grösste Jagdveranstaltung der Schweiz. Über 5000 Jäger, darunter rund 50 Jägerinnen, gehen Jahr für Jahr auf die Pirsch. Dieses Jahr mussten die Waidmänner gemäss Abschussplan fast 5000 Hirsche schiessen, so viele wie noch nie vorher.

Wird der Abschussplan im September auf der Hochjagd nicht erfüllt, wird ab November eine Sonderjagd veranstaltet. Eine Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd war vom Grossen Rat letzten Februar für ungültig erklärt worden. Angeblich soll das Begehren gegen Bundesrecht verstossen. Die Initianten erhoben daraufhin Beschwerde gegen den Parlamentsentscheid beim Bündner Verwaltungsgericht.