Als Regulationsmassnahme sei die Brutkontrolle mittels Eierentnahmen vorgesehen, schreibt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald im Luzerner Kantonsblatt vom Freitag. Abschüsse oder Wegfänge sind nicht geplant. Mit den Eingriffen soll der Bestand auf ein Niveau gesenkt werden, das ökologisch und bezüglich Wildschäden tragbar ist.      

Der steigende Höckerschwanbestand am Hallwilersee führte in den Gemeinden Aesch, Beromünster und Hitzkirch zu Schäden an Futtergraswiesen und einzelnen Rebkulturen. Zudem würden andere Vogelarten durch Schwäne von ihren Nistplätzen verdrängt. Mittels Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen konnten die systematischen Fütterungen zwar weitgehend unterbunden werden. Trotzdem oder gerade wegen der ausbleibenden Fütterung haben die Schadenmeldungen aus der Landwirtschaft eher noch zugenommen. Gegen den Entscheid kann bis am 11. Februar Einsprache eingelegt werden.      

Das Parlament hatte den Bund im Jahr 2016 beauftragt, den Schutz der Schwäne zu lockern («Tierwelt Online» berichtete). Der Vogel soll in der eidgenössischen Jagdverordnung auf die Liste jener Arten gesetzt werden, deren Bestände reguliert werden können, bevor sich Konflikte abzeichnen. Der Höckerschwan – namensgebend ist der schwarze Höcker über dem Schnabel – ist in der Schweiz ursprünglich nicht heimisch. Er wurde im 17. Jahrhundert in Parkweihern ausgesetzt. Probleme bereiteten die vielen Schwäne unter anderem auch in Uri, Ob- und Nidwalden. Neben Schäden an Kulturen kam es auch bereits zu Zwischenfällen mit Menschen.