Zu Forschungszwecken
EU erlaubt Fang von Tiefseehaien
Der Fang von Tiefseehaien war seit 2012 verboten. Nun will die EU erlauben, dass eine kleine Anzahl der Tiere zu Forschungszwecken gefangen wird.
Dabei geht es jedoch nicht um gezielte Jagd auf diese Haie, sondern um eine Beifangerlaubnis. Die Tiere gerieten beim Fang von Schwarzen Schwertfischen, die mit speziellen Langleinen aus dem Wasser geholt werden, unvermeidlich ins Netz, heisst es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss der EU-Fischereiminister. Davon soll ab dem kommenden Jahr die Wissenschaft profitieren.
Drei kleine Gesamtfangmengen zu wissenschaftlichen Zwecken seien nun festgelegt worden. «Eine kleine versuchsweise Beifangerlaubnis für Tiefseehaie könnte Wissenschaftlern helfen, den Status der Bestände besser zu verstehen», erklärte der zuständige EU-Umweltkommissar Karmenu Vella.
Fangquoten für Tiefseefische
Erstmals seit sechs Jahren beschlossen die Mitgliedstaaten zudem einstimmig Fangquoten für Tiefseefische. Für die kommenden beiden Jahre dürfen 19 Arten im Nordatlantik nur eingeschränkt gefischt werden. Die neue zulässige Gesamtfangmenge für 2017 und 2018 geht bei den Fischarten um fünf bis 20 Prozent zurück. Neben dem Schwarzen Schwertfisch gilt diese unter anderem für die Rote Dorade, den Gabeldorsch und den Randnasen-Grenadierfisch.
«Mit der Entscheidung haben wir einen weiteren Fortschritt hin zu einem nachhaltigen Umgang mit Tiefseefischbeständen erreicht», begrüsste die slowakische Fischereiministerin Gabriela Matecna den Vorstoss. Ihr Land hat derzeit den Vorsitz in der Runde der Mitgliedstaaten.
Tiefseefische machen etwa ein Prozent des Fischfangs im Nordostatlantik aus. Seit 2003 reguliert die EU den Fischfang in solchen Gebieten. Alle zwei Jahre werden die zulässigen Quoten auf Basis von wissenschaftlichen Gutachten angepasst.
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