Die Chinesische Weichschildkröte wurde vom Tierschutz der Stadtpolizei der Schildkröten-Interessengemeinschaft Schweiz (SIGS) übergeben. Wer die Schildkröte ausgesetzt hatte, sei weiterhin unklar, heisst es in der Mitteilung der Stadtpolizei weiter. Die Handlung verstösst gegen das Tierschutzgesetz und ist strafbar.

Pelodiscus sinensis, wie die Chinesische Weichschildkröte wissenschaftlich heisst, ist in China, Japan, Taiwan und Vietnam beheimatet und wird auf der Roten Liste der IUCN als «verletzlich» eingestuft. Da sie nicht sonderlich wählerisch ist, was ihre Nahrung betrifft, konnte sie auch in einem Schweizer Stausee überleben.