Letzte Woche hiess der Neuenburger Grosse Rat die Änderung des Konkordats über die Jagd am Neuenburgersee gut. Diese Änderung beinhaltet einserseits, dass Berufsfischer in Zukunft Kormorane abschiessen dürfen wenn sie sich 100 Meter oder näher an die Netze und Fanggeräte heranwagen («Tierwelt online» berichtete). In Schutzgebieten und während der Brutzeit sind solche Abschüsse aber nach wie vor nicht zugelassen.

«Problematisch wird es, wenn die Abschüsse direkt an der Grenze zu den Schutzgebieten stattfinden», sagt Werner Müller, Geschäftsführer vom Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz. «Dadurch werden die Schutzgebiete gestört. Hier hätten grosse Pufferzonen eingerichtet werden müssen.»

Berufsfischer ohne Jagderfahrung dürfen nun aber nicht einfach drauflos schiessen. Auch sie müssen eine Prüfung ablegen. Hier sei es wichtig, dass der Bund genau kontrolliere, dass diese die Anforderungen an eine Jagdprüfung erfülle, sagt Müller.

Nur noch zwei Arten jagbar
Auch er betont, was Naturschutzorganisationen schon seit Langem sagen: «Der Kormoran ist nicht für den Rückgang der Fischfänge der Berufsfischer verantwortlich.» Wie es in einem Positionspapier von BirdLife Schweiz dazu heisst, seien die Zerstörung vielfältigen und nischenreichen Unterwasserlebensräume, die Erwärmung des Wassers sowie seine Vergiftung und Belastung mit Schadstoffen massgebliche Gründe für den Rückgang verschiedener Fischarten.

BirdLife Schweiz unterstütze deshalb nicht diejenigen Punkte der Änderung des Neuenburger Konkordats, die den Kormoran betreffen, sagt Müller. Was ihn aber freut, ist eine andere Neuerung: So sind neu am Neuenburgersee nur noch Kormoran und Stockente jagbar. Nicht mehr abgeschossen werden dürfen Krickente, Tafelente, Haubentaucher und Blässhuhn.