Politik
Jäger sollen Wölfe und Schwäne schiessen dürfen
Der Bundesrat will den Schutz von Wolf, Schwan und anderer geschützter Tierarten lockern. Er schlägt vor, dass der Tierbestand dezimiert werden darf, sobald die Wildtiere grossen Schaden anrichten.
Probleme gibt es, seit Grossraubtiere Lebensraum in der Schweiz zurückerobern. Vor allem die Tierhalter im Berggebiet haben Mühe mit dem Wolf, da immer wieder Schafe oder Ziegen gerissen werden. Bauern in Seenähe beklagen sich darüber, dass die Felder von Schwanenkot verschmutzt werden. Biber unterminieren Strassen und Dämme. Eine Revision des Jagdgesetzes soll diese Konflikte entschärfen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Die Behörden sollen nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Bedingung ist, dass die Tiere Lebensräume oder die Artenvielfalt bedrohen, Menschen gefährden oder grossen Schaden anrichten, der mit zumutbarem Aufwand nicht abzuwenden ist.
Entscheid soll bei den Kantonen liegen
Die Zuständigkeiten würden neu geregelt. Heute muss das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Abschuss bewilligen. In Zukunft würde der Bundesrat jene Tierarten bezeichnen, deren Bestand reguliert werden darf. Der Entscheid, ob tatsächlich geschützte Tiere erlegt werden dürfen, würde dann bei den Kantonen liegen. Ein konkreter Schaden müsste nicht mehr nachgewiesen werden.
Einzelne Tiere, die grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden, dürfen von den Kantonen jederzeit zum Abschuss freigegeben werden. Die Population darf aber auf keinen Fall gefährdet werden. In dem Bericht zum Gesetzesentwurf erwähnt der Bundesrat neben dem Abschuss auch andere Regulierungsmassnahmen: So könnten Tiere umgesiedelt oder an der Fortpflanzung gehindert werden.
Sonderfall Wolf
Das Urteil über den Wolf hat der Bundesrat bereits gefällt. Das Raubtier ist neben dem Steinbock im Gesetzesentwurf ausdrücklich erwähnt, obwohl es gemäss Berner Konvention zu den streng geschützten Tierarten gehört. Ausnahmen sind aber möglich im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Verhütung ernster Schäden. Der Bundesrat hat bereits 2013 die Zusicherung eingeholt, dass eine Bestandesregulierung unter bestimmten Umständen mit dem Abkommen vereinbar wäre.
Mit Annahme einer Motion des Graubündner CVP-Ständerats Stefan Engler verlangte das Parlament nämlich, dass ein Eingriff in die Wolfspopulation möglich ist, bevor eine bestimmte Schadenhöhe erreicht ist. Beim Wolf könnte es konkret darum gehen, die Bildung von Rudeln zu verhindern. Eine Motion, die den Wolf generell zur Jagd freigeben wollte, hatte der Ständerat im März jedoch abgelehnt. Nach Angaben des Bundesrats leben heute 30 bis 40 Wölfe in der Schweiz. Pro Jahr fallen ihnen rund 160 Nutztiere zum Opfer.
In dem Bericht kündigt der Bundesrat an, auch den Höckerschwan auf die Liste der Arten zu setzen, die reguliert werden können. Damit würde er eine Forderung des Parlaments erfüllen. Auch Luchs, Biber oder Lachmöwen werden als mögliche Kandidaten erwähnt. Die Saatkrähe verliert gemäss Entwurf des Bundesrats ihren Status als geschützte Tierart.
Kürzere Schonheiten für Wildschwein und Kormoran
Mit der Revision des Jagdgesetzes würden auch die Schonzeiten angepasst. Allen einheimischen Arten soll eine Schonzeit gewährt werden, während gebietsfremde Arten wie Damhirsch, Sika und Mufflon ganzjährig gejagt werden dürften. Auch Schwärme von Rabenkrähen in landwirtschaftlichen Kulturen sowie junge Wildschweine ausserhalb des Waldes hätten keine Schonzeit. Die Schonzeiten von Wildschwein und Kormoran würden gemäss dem Entwurf gekürzt. Neu unter Schutz stehen würden das Rebhuhn und der Haubentaucher.
Schliesslich schlägt der Bundesrat eine gewisse Vereinheitlichung bei der Jagdberechtigung vor. Diese wird weiterhin von den Kantonen erteilt und ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton. Voraussetzung ist eine bestandene Jagdprüfung. Die Prüfungsgebiete, Arten- und Lebensraumschutz, Tierschutz sowie Umgang mit Waffen und Treffsicherheit sollen vom Bund vereinheitlicht und von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.
Vogelschützer unzufrieden
BirdLife Schweiz hat mit einer Medienmitteilung auf den Entwurf des Bundesrats reagiert. Problematisch sei, dass für den Eingriff in Bestände geschützter Arten künftig die Zustimmung des Bundes nicht mehr nötig wäre. Höckerschwan und Mittelmeermöwen seine keine echten Probleme. Den Schutz des Haubentauchers begrüsst BirdLife Schweiz, alles in allem bringe die Revision aber eine Verschlechterung für den Naturschutz.
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