In Dällikon ZH sind bei Arbeiten am Dach eines Hauses an mehreren Stellen Gitter an der Unterseite des Daches montiert worden, um brütende Mauersegler von der Fassade fern zu halten. Einzelne Jungvögel waren jedoch bereits geschlüpft und befanden sich im Unterdach. Damit die ständig anfliegenden Elterntiere wieder zu ihren Jungen gelangen konnten und diese nicht elendiglich verhungern mussten, entfernte die Feuerwehr die Gitter, wie die Kantonspolizei Zürich am Donnerstag mitteilte.  

Die Polizei hat Ermittlungen wegen eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) eingeleitet. Weil Mauersegler zu den geschützten Arten gehören, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.  

Mauersegler ähneln Schwalben, sind aber nicht näher mit diesen verwandt. Sie halten sich vor allem während der Brutzeit von Anfang Mai bis Anfang August in Mitteleuropa auf. Für ihre Nester nutzen sie gerne Hohlräume an Gebäuden und Mauern.  

Wenn bei Renovations- oder Umbauarbeiten Brutplätze von Vögeln vermutet werden, muss mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufgenommen werden, wie es in der Mitteilung heisst. Für Auskünfte stehen auch der Schweizer Vogelschutz BirdLife Schweiz oder die Vogelwarte Sempach zur Verfügung.