Grund dafür, dass sich die Hechte freudig vermehren, sei das Entstehen ausgedehnter Unterwasserrasen, wie die zuständige Fischereikommission im Amtsblatt des Kantons Schwyz vom Freitag schreibt. Dieses Habitat sei ein riesiges Laichgebiet für Hechte. Ab 2018 werden deshalb die Schonzeit und die Fangmindestmasse aufgehoben und das Aussetzen von Zuchthechten eingestellt.  

Schonzeiten und Mindestfanglängen gibt es laut den angepassten Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürich- und im Obersee künftig noch für Forellen, Seesaibling, Äsche und Felchen. Neu dürfen Angelfischer zudem bei der Schleppfischerei zehn Köder verwenden, statt bislang acht. Schiffen mit Schleppangel wird es erlaubt, in der inneren Uferzone parallel zum Ufer zu fahren.  

Im Vierwaldstättersee dürfen im März und April keine Hechte gefangen werden. Es gilt ein Mindestfangmass von 50 Zentimetern. Weder Schonzeit noch Mindestlänge für Hechte gibt es im Bodensee.