Wegen Rebhuhn
Nabu reicht Beschwerde gegen Deutschland bei EU-Kommission ein
In der Schweiz ist das Rebhuhn 2019 ausgestorben, in Deutschland sind seine Bestände um über 90 Prozent eingebrochen. Der Naturschutzbund Nabu hat nun deswegen bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen Deutschland eingereicht.
Das Rebhuhn hat es nicht leicht. In der Schweiz ist es gemäss eines Zustandsberichts der Vogelwarte Sempach wohl 2019 ausgestorben. Zuvor waren jahrelange Bemühungen, die Art im Schaffhauser Klettgau und in zuletzt im Kanton Genf wieder anzusiedeln gescheitert.
Grund für das Aussterben ist die intensive Landwirtschaft. Um sich halten zu können, braucht das Rebhuhn strukturreiches Kulturland mit extensiven Wiesen, Buntbrachen und Hecken – und dies grossflächig. Die industrielle Landwirtschaft mit Dünger, Pestiziden, Monokulturen, vielen Schnitten und Ernten kann dem Rebhuhn keinen geeigneten Lebensraum bieten.
Das zeigt sich auch in Deutschland. Wie der Naturschutzbund Nabu berichtet, sind die Bestände im nördlichen Nachbarland seit 1980 um 91 Prozent eingebrochen. Am Freitag reichte der Nabu deshalb eine Beschwerde gegen Deutschland bei der EU-Kommission ein. Nach Ansicht des Nabu verstösst Deutschland seit Jahrzehnten gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie. Gemäss dieser muss ein guter Erhaltungszustand aller wildlebenden Vogelarten erreicht und dafür angemessene Massnahmen müssen ergriffen werden.
Abstimmung im Oktober
«Das Schicksal des Rebhuhns ist ein besonders eindrückliches Beispiel für die miserable Umsetzung dieser EU-Verpflichtungen in Deutschland», sagt Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger gemäss einer Mitteilung. «Wir verlangen jetzt rechtliche Schritte der Europäischen Kommission, damit die Regierungen von Bund und Ländern nicht mehr einfach wegsehen können.»
Konkret fordert der Nabu, dass mindestens zehn Prozent des Agrarlands in Deutschland als Lebensraum für das Rebhuhn und andere Kulturland-Arten reserviert werden. Im Oktober stimmen die Agrarminister und das Europaparlament über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab. Da biete sich die Chance, diese Forderung EU-weit festzulegen, schreibt der Nabu. Ansonsten müsse Deutschland nationale Regeln festlegen, sonst drohe ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
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