Politik
Neue Gesetze für Wildruhe und für Mountainbiking
Das Waldgesetz in Obwalden und das Jagd- und Wildschutzgesetz in Schwyz sollen ans Bundesrecht angepasst werden. Das betrifft im einen Fall Mountainbiker und Reiter, im anderen Fall streunende Hunde und Katzen.
Der Obwaldner Regierungsrat hat den Entwurf des neuen Waldgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit dem neuen Waldgesetz soll die Obwaldner Gesetzgebung an diejenige des Bundes angepasst werden. Zu den vorgeschlagenen Neuerungen gehören die Bestimmungen zum Velofahren und Reiten. Vor allem Mountainbiking im Wald habe heute eine Bedeutung erlangt, die nicht mehr ignoriert werden könne, begründet der Regierungsrat in der Vernehmlassungsbotschaft diese neuen Bestimmungen.
Gemäss der Botschaft sind in Obwalden Biketrails errichtet worden, ohne dass zuvor die Waldeigentümer oder der Forstdienst kontaktiert worden war. Solche Pisten könnten Flora und Fauna beeinträchtigen, schreibt der Regierungsrat. Weitere Probleme seien Haftungsfragen und Konflikte mit anderen Waldbenutzern. Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Regelung soll das Velofahren und Reiten im Wald auf Waldstrassen und -wege sowie spezielle Pisten beschränkt werden. Für Bike- und Reitwege soll eine Bewilligungspflicht eingeführt werden.
Schwyz will Wildtiere besser schützen
Mit der Totalrevision der Jagd- und Wildschutzgesetzgebung im Kanton Schwyz sollen derweil Wildruhezonen geschaffen werden, in denen Wildtiere vor der Störung durch Freizeitaktivitäten und Tourismus geschont werden. Mit dem Entwurf, der vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt wurde, sollen daneben vor allem die kantonalen Regeln ans Bundesrecht angepasst und Unklarheiten ausgeräumt werden.
Neu soll der Regierungsrat ausdrücklich Wildlebensräume definieren können. Sie dienen als Ergänzung etwa zu den bestehenden Jagdbanngebieten und Naturschutzzonen. Ausserdem sollen Wildtierkorridore von überregionaler und regionaler Bedeutung mittels Raumplanung geschützt werden können. Sie sollen den Austausch unter den Wildbeständen gewährleisten.
Zum Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vor streunenden Hunden und Katzen ist neu eine Meldepflicht vorgesehen. Wildhüter dürfen weitab von Höfen und Siedlungen streunende Hunde und Katzen, die krank oder verletzt sind, erlegen. Werden Haustiere vor Ort beim Reissen von Wildtieren erwischt, dürfen sie erschossen werden.
Beratungsstelle für Herdenschutz vorgesehen
Für die Grundlagen für die Jagdplanung, die Sicherstellung des Lebensraums von Wildtieren, aber auch für den Umgang mit Grossraubtieren wie Luchs, Wolf und Bär sei ein Wildtiermanagement notwendig, heisst es in der Mitteilung weiter. Dabei soll unter anderem eine Herdenschutzberatungsstelle geschaffen werden.
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