Grundlage ist das im Herbst an einer internationalen Konferenz in Johannesburg geänderte CITES-Artenschutzübereinkommen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Montag mitteilte. Die neuen Vorschriften für Einfuhren in die Schweiz gelten ab 1. Mai.

Betroffen sind Tiere, Pflanzen und Produkte, die aus im Artenschutz-Übereinkommen aufgeführten Tieren und Pflanzen hergestellt werden. Einfuhren müssen mit einem CITES-Zeugnis begleitet werden. Das gilt laut BLV zum Beispiel für bestimmte seltene Rohhölzer und für Möbel und Instrumente aus diesen Hölzern.

Eine Ausnahmeregel gibt es für mit ihren Instrumenten reisende Musikerinnnen und Musiker: Kein Zeugnis braucht die Einfuhr der Instrumente zum persönlichen Gebrauch und ohne kommerzielle Absicht. Die Einfuhr muss im Personenverkehr erfolgen und die Ware darf nicht schwerer als zehn Kilogramm sein.

Reptilien und Schuppentiere
Neue Vorschriften gibt es aber auch für die Einfuhr von verschiedenen Tierarten – darunter mehrere Hai-Arten, Rochen sowie der Nautilus. Insgesamt sollen zudem 55 Reptilienarten besser vor internationalem Handel geschützt werden. Viele dieser Tiere erlebten einen Boom als exotische Haustiere, hiess es bei der Konferenz.

Neu dürfen auch alle acht Schuppentier-Arten nicht mehr in den Handel gelangen. Das Fleisch der skurrilen Tiere, die wie übergrosse Tannenzapfen auf Beinen aussehen, ist als Delikatesse beliebt. Die Schuppen werden in der traditionellen Medizin verwendet.

Das internationale CITES-Abkommen schützt Tiere und Pflanzen gegen Übernutzung. An der letzten Vertragsstaaten-Konferenz im vergangenen Herbst wurden laut BLV so viele Arten neu in die Listen aufgenommen wie noch nie zuvor.