Dies tat er, weil in den Nachbarkantonen ein vermehrter Bestand an Wildschweinen festgestellt worden ist. Eine weitere Neuerung in den Jagdbetriebsvorschriften für 2016 ist gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag ein Hochwildpatent ohne Gämsabschuss. Gedacht ist dieses Patent vor allem für jene Jäger, die Hirsche schiessen wollen, aber kein Interesse an einem Gämsabschuss haben.

Die Jagdbetriebsverordnung legt die Abschusszahlen fest. Die Bestände von Hirschen, Rehen und Gämsen sollen über die Jahre konstant bleiben. Die durch das Wild verursachten Schäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen soll ein gewisses Ausmass nicht überschreiten.

Bei den diesjährigen Zählungen wurde in Nidwalden beim Gämswild ein leichter Rückgang festgestellt. Der Rotwildbestand (Hirsche) hat wieder zugenommen, während der Rehwildbestand sich stabilisiert hat. Die Feldhasenpopulation hält sich auf tiefem Niveau. Die Präsenz des Luchses zeigt aktuell keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die Wildbestände. Übergriffe auf Nutztiere sind keine bekannt.