Graubünden
Promillegrenze für Jäger gekippt
Auf der Bündner Jagd wird doch keine Promillegrenze wie im Strassenverkehr eingeführt. Die Mehrheit des Kantonsparlaments lehnte die Einführung von Alkoholgrenzwerten ab und liess die Regierung ins Leere laufen.
Am Montag hatte der Bündner Grosse Rat noch Eintreten auf die Revisionsvorlage der Regierung zum kantonalen Jagdgesetz signalisiert. Graubünden wäre der erste Kanton gewesen mit Alkoholgrenzwerten im Jagdgesetz.
Die entsprechenden Gesetzesartikel überstanden jedoch am Dienstag die Detailberatung nicht. Sie wurden mit 85 zu 26 Stimmen aus der Vorlage hinaus spediert.
Eine Kommissionsminderheit hatte sich mit Vehemenz gegen die Aufnahme der Gesetzesbestimmungen zum Thema Alkohol gewehrt. «Die Bündner Jagd hat kein Alkoholproblem», sagte der Sprecher der Kommissionsminderheit. Bis anhin sei bei keinem einzigen Jagdunfall Alkohol im Spiel gewesen. Die neuen Bestimmungen seien «völlig unverhältnismässig».
Jägerfreundliches Parlament
Ein anderer Grossrat sagte, die Bestimmungen über den Alkoholmissbrauch seien realitätsfremd. Die ganze Jägerschaft werde unter Generalverdacht gestellt.
Regierungsrat Mario Cavigelli verteidigte die Vorlage, welche konkret einen Alkoholgehalt von 0,5 Promille als Grenzwert aufführt. Der Wert entspreche zwar jenem im Strassenverkehr, die Sanktionen bei Verstössen seien bei den Jägern aber weitaus milder. Es gebe nur eine Busse sowie allenfalls einen bedingten Entzug des Patents.
Der Regierungsrat stand auf verlorenen Posten. Ganz erledigt ist das Thema Alkohol und Jagd in Graubünden allerdings noch nicht. Es kommt wieder auf den Tisch im Zusammenhang mit der Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd», über die noch abgestimmt werden muss.
Neuerung Gästekarte
Das Parlament zeigte sich nicht nur bei der Alkoholfrage freundlich gegenüber den Jägern, sondern auch bei den Gebühren für die dreiwöchige Patentjagd im September. Die Patentgebühren für Einheimische wurden nicht wie von der Regierung vorgeschlagen von 697 Franken auf 800, sondern auf nur 750 Franken angehoben
Als Neuerung eingeführt und als Öffnung interpretiert wurde die Möglichkeit der Abgabe von Gästekarten für 200 Franken pro Stück. Damit die Bündner nicht von ausserkantonalen Jägern überrennt werden, kann die Regierung die Abgabe solcher Karten auf höchstens 100 pro dreiwöchige Hochjagd beschränken.
Rückweisung der FDP abgelehnt
Letztlich passierte die Gesetzesvorlage nach fast zehnstündigen Beratungen das Parlament mit 102 zu 13 Stimmen. Zuvor war ein Rückweisungsantrag der FDP mit 85 zu 32 Stimmen abgelehnt worden. Die Freisinnigen argumentierten, es sei der falsche Zeitpunkt für die Revision, weil mit den noch hängigen kantonalen Jagdinitiativen und der anstehenden Reform des eidgenössischen Jagdgesetzes derzeit zu viel im Fluss sei.
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