Freiburg
SVP-Grossrat nicht wegen Wilderei angeklagt
Der Freiburger SVP-Grossrat Roger Schuwey wird voraussichtlich nicht von der Justiz für den Tod der Wölfin F-13 belangt. Das Verfahren soll mangels Beweisen eingestellt werden.
Diesen Vorschlag macht jedenfalls die stellvertretende Staatsanwältin Alessia Chocomelli-Lisibach. Die Einstellungsverfügung sei in Arbeit, bestätigte die Sprecherin der Freiburger Untersuchungsbehörden, Murielle Decurtins, am Freitag eine Meldung der Westschweizer Zeitung «La Liberté». Den definitiven Entscheid wird aber Generalstaatsanwalt Fabien Gasser in den kommenden Wochen fällen.
Der SVP-Grossrat hat stets seine Unschuld beteuert. Schuwey wohnt in der Nähe des Ortes, an dem 2017 die tote Wölfin gefunden wurde. Das Tier wurde vergiftet. In der Nähe fanden sich weitere tote Tiere, darunter sechs Füchse und ein Rotmilan. Auch fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung bei Schuwey Gift. Es stellte sich aber heraus, dass dieses keine Verbindung zu den Giftspuren beim toten Tierkadaver aufwies.
Schuwey hatte wegen seinen Jagdpraktiken bereits in der Vergangenheit mit der Freiburger Justiz zu tun. Ein Fall im Jahr 2013 betraf drei Füchse, die er von seinem Hotel aus erlegt hatte. Die Tiere brachte er nicht zur Kadaversammelstelle, sondern steckte sie in einen Kehrrichtsack. Eines der Tiere atmete noch («Tierwelt Online» berichtete). Ein zweiter Fall 2015 betraf eine Gämse, die der Grossrat zu erlegen versuchte. Das Tier musste über eine Stunde leiden, weil der Jäger mehrfach nicht präzise traf («Tierwelt Online» berichtete).
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