Das Tier war vergangene Woche im Bezirk Einsiedeln erlegt worden («Tierwelt Online» hat beichtet). Bei der Identifizierung stellte sich heraus, dass es sich um einen Goldschakal handelt. Dieser ist grösser als ein Fuchs, aber kleiner als ein Wolf. Es handelte sich um die erste bestätigte Sichtung eines dieser geschützten Tiere in der Zentralschweiz.

Die Schweizer Interessengemeinschaft «Wild beim Wild» reichte laut Mitteilung vom Donnerstag gegen das Schwyzer Umweltamt Strafanzeige wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz ein. Die Schwyzer Staatsanwaltschaft bestätige den Eingang der Anzeige.

Die Tierschützer kritisieren, dass der Wildhüter das Tier gemäss Tierschutzgesetz hätte der Natur überlassen oder erste Hilfe leisten müssen. Zudem habe der Wildhüter das Tier vor dem Abschuss nicht identifiziert und so gegen das Jagd- und Schutzgesetz des Bundes verstossen. Für den Abschuss eines Goldschakals sei wie für die ebenfalls geschützten Tierarten Luchs, Wolf oder Bär eine Bewilligung nötig.

Gemäss Angaben des Schwyzer Amts für Natur, Jagd und Fischerei von vergangener Woche war das erlegte Tier abgemagert und hatte sich kaum mehr bewegen können. Amtsvorsteher Thomas Fuchs erklärte, er gehe davon aus, dass die winterlichen Bedingungen dem Goldschakal zugesetzt hätten.

Einwanderer aus dem Osten
Goldschakale sind ursprünglich in Südasien, dem Nahen Osten und Südosteuropa beheimatet. Seit Jahren verbreiten sie sich Richtung Westen (lesen Sie hier mehr dazu). In der Schweiz wurden 2011 in der Nordwestschweiz und 2015 in Graubünden ein Tier mit Fotofallen nachgewiesen. Im Winter wurde in Graubünden ein Goldschakal versehentlich von einem Jäger getötet («Tierwelt Online» hat berichtet).

Die Interessengruppe «Wild beim Wild» setzt sich für die Abschaffung der Hobbyjagd ein. Sprecher Carl Sonnthal sagte auf Anfrage, immer wieder würden Jäger geschützte Tiere - etwa Luchse - mit Füchsen verwechseln. Er fordert darum ein wie im Kanton Genf 1974 eingeführtes Verbot für die Fuchsjagd auch für die übrige Schweiz.