Die Befürworter der Frühlingsjagd auf Wachteln und Turteltauben gewannen die Referendumsabstimmung mit einem hauchdünnem Resultat, wie die Times of Malta am Sonntag schrieb. In der Abstimmung sprachen sich 50,4 Prozent für eine Beibehaltung der Jagd aus. Die Befürworter erhielten nur 2220 Stimmen mehr als die Gegner der Vogeljagd.

Malta ist der letzte EU-Mitgliedstaat, in dem die Vogeljagd im Frühling noch erlaubt ist - obwohl die Frühjahrsjagd eigentlich gegen die EU-Richtlinien verstösst. Andere EU-Mitgliedstaaten erlauben zwar auch eine Jagd auf Zugvögel, allerdings nur im Herbst.

Bei der Frühlingsjagd auf Malta gibt jeweils die Regierung eine Abschussquote vor. Dieses Jahr dürfen demnach in den letzten drei Aprilwochen nicht mehr als insgesamt 11000 Turteltauben und 5000 Wachteln erlegt werden. Jeder Jäger darf nicht mehr als zwei Vögel an einem Tag und nicht mehr als vier Vögel pro Jagdsaison töten.

Quoten werden missachtet
Andere Vogelarten zu töten ist untersagt - und wer eine Turteltaube oder eine Wachtel erwischt hat, muss ein SMS an die Behörden schicken, damit die Jagdzahlen aktualisiert werden können. Naturschutzorganisationen bemängeln jedoch, dass längst nicht alle toten Tiere gemeldet werden. Zudem würden illegalerweise (absichtlich oder irrtümlich) immer wieder andere Vogelarten geschossen.

Vor acht Jahren machte der Fall eines Schreiadlers Schlagzeilen, der in Deutschland im Rahmen eines Artenschutzprogramms aufgezogen worden war, und dann beim Zug zurück aus seinem Überwinterungsgebiet auf Malta angeschossen wurde. Deutsche Naturschützer liessen das beringte Tier sogar per Flugzeug heimfliegen. Doch die Verletzungen waren so schwer, dass der Schreiadler eingeschläfert werden musste.