Kanton Zürich
Wildschweinjagd mit Nachtsichtgerät
Wildschweine richten immer mehr landwirtschaftlichen Schaden an. Da sie hauptsächlich in der Nacht aktiv sind, hat der Zürcher Kantonsrat nun beschlossen, Nachtsichtgeräte zur Jagd zu erlauben.
Schwarzwildjäger sollen im Kanton Zürich künftig auch Nachtzielgeräte einsetzen dürfen. Der Kantonsrat hat am Montag ein Postulat von EDU und FDP mit 84 zu 71 Stimmen überwiesen. SVP-Regierungsrat Markus Kägi, selbst ein passionierter Jäger, sprach sich gegen den Vorstoss aus.
«Die von Wildschweinen verursachten landwirtschaftlichen Schäden werden immer umfangreicher», sagte einer der beiden Postulanten. Da Schwarzwild vor allem in der Dunkelheit aktiv sei, sollten Jäger auf Gesuch hin ein Nachtzielgerät benutzen dürfen. Diese Geräte seien ein «tierschutzgerechtes Hilfsmittel», sagte der EDU-Vertreter.
So führten Nachtzielgeräte zu einer «stressfreieren Jagd für Jäger und Tier». Da die Treffsicherheit zunehme, seien Streifschüsse seltener. Entsprechende Geräte würden heute bereits in mehreren Kantonen eingesetzt.
Nebst FDP und EDU unterstützten SVP, CVP sowie ein Teil der Grünen das Anliegen der Postulanten. SP, GLP, BDP und EVP lehnten den Vorstoss ab.
BDP will den «fairen Kampf - Mann gegen Sau»
Der Sprecher der EVP bezeichnete das Nachtzielgerät als «unfaires Hilfsmittel». Die freie Natur dürfe nicht in ein Schlachthaus verwandelt werden. Auch der Vertreter der BDP stellte sich aus «jagdethischen Gründen» gegen den Vorstoss. «Wir sind für einen fairen Kampf - Mann gegen Sau», sagte er.
Regierungsrat Kägi erinnerte daran, dass Nachtzielgeräte ursprünglich als Kampfmittel entwickelt wurden und bis heute dem Kriegsmaterialgesetz unterstehen. Die Geräte seien grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise zulässig. Und wenn man eine Kaufbewilligung in der Tasche habe, heisse dies noch lange nicht, dass man das Gerät auch benützen dürfe.
Der Kanton Zürich habe schon viele Verbesserungen vorgenommen. So habe man unter anderem die Schonzeit verkürzt, den Schutz für Frischlinge aufgehoben sowie die Nacht- und Sonntagsjagd erlaubt. Dass die Jäger im Kanton Zürich ihren Auftrag erfüllten, zeige die rekordhohe Abschusszahl im zu Ende gehenden Jagdjahr. Bisher seien 1468 Tiere erlegt worden, sagte Kägi.
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