Die Virale Hämorrhagische Krankheit VHK wütet wieder in Europa: Spanien, Frankreich, Deutschland und neu auch die nordischen Länder sind betroffen, ganze Bestände werden dahingerafft, jahrelange Zuchtarbeit zunichte gemacht, vom tierischen Leid ganz zu schweigen. Auch die Schweiz wurde nicht verschont, kam aber mit vier gemeldeten Fällen im Frühling und drei weiteren Fällen im Spätsommer bisher glimpflich davon. Wie gross die Dunkelziffer ist, weiss allerdings niemand. Die Seuche ist zwar meldepflichtig, aber sie verläuft sehr schnell und zeigt oft nur wenig charakteristische Symptome, bevor das Tier plötzlich stirbt.

Der Vorstand von Rassekaninchen Schweiz diskutierte an seiner Septembersitzung über eine allfällige Impfpflicht für Ausstellungstiere. Die Mehrheit des Vorstandes wollte noch abwarten, doch Präsident Peter Iseli drängte darauf, dass der Verband seine Verantwortung jetzt wahrnehme und entsprechend handle. 

In Zürich ist Impfen schon Pflicht
«Die Nachfrage nach dem französischen Impfstoff Filavac, der als einziger vor den beiden Virenvarianten VHK 1 und 2 (siehe Kasten links) schützt, ist gross, mit Produktions- und Liefer-Engpässen ist zu rechnen», sagt Iseli. Bei weiterem Abwarten könne es für die ersten Ausstellungen zeitlich knapp werden. Im Kanton Zürich bestehe überdies bereits ein Impfobligatorium, da für jede Ausstellung eine Bewilligung eingeholt werden müsse, und diese nur unter Auflage der Impfpflicht erteilt werde. 

Ein qualvoller Tod
Die Virale Hämorrhagische Krankheit VHK (englisch RHD) trat erstmals 1984 in China auf. Zu einer Ansteckung sind nur wenige Viren nötig, diese bleiben in der Umwelt lange Zeit infektiös, das macht die Seuche so gefährlich. In den 1990er-Jahren gab es in der Schweiz Seuchenzüge, ganze Zuchtbestände wurden ausgelöscht. Behandlungsmöglichkeiten gibt es keine, nur die Impfung bietet sicheren Schutz. Ein Impfobligatorium half denn auch in den 90er-Jahren die Krankheit einzudämmen. 2010 trat in Frankreich eine neue Virenvariante VHK 2 auf, gegen die der klassische Impfstoff nur beschränkt wirkte. Im perakuten Verlauf sterben die Tiere plötzlich, ohne vorher Symptome zu zeigen. Akute Verläufe sind charakterisiert durch Schwäche, Apathie, Fieber, Atemnot, blutigen Nasenausfluss, der Tod tritt innert Stunden ein. Es erkranken bereits zwei bis drei Wochen alte Nestlinge. Die neue Variante befällt auch Feldhasen.

Die Übertragung geschieht direkt von Tier zu Tier, aber auch indirekt über Personen, Kleidung, Futter, Einstreu, Gerätschaften, Fliegen und Mücken, Fleisch und Fell. Hunde und Füchse, die infizierte Tiere oder Teile davon fressen, scheiden das Virus im Kot aus und verbreiten es auf diese Weise, ohne selber zu erkranken. Das VHK-Virus bleibt eingetrocknet auf Kleidern mindestens drei Monate infektiös, in Kadavern noch viel länger. Diese müssen fachgerecht über die Kadaversammelstellen entsorgt, die Ställe sorgfältig mit Pantasept desinfiziert werden. Einstreu muss sicher verpackt und der Kehrichtverbrennung zugeführt werden. Die Krankheit ist meldepflichtig.

«Die Impfung erfüllt drei Ziele», betont Iseli, «wir schützen unsere Tiere vor einer grausamen, nicht behandelbaren Krankheit, wir beugen einer grösseren Epidemie vor und wir sichern die Ausstellungen!» Diesen Argumenten konnte sich der Vorstand nicht verschliessen und stimmte deshalb der Impfpflicht für die kommende Ausstellungssaison zu. Dank diesem Entscheid kann die Firma Provet beim Hersteller 30 000 Impfdosen für die Schweiz fest reservieren, sodass rechtzeitig genügend Impfstoff bereitsteht. Die nächste Lieferung wird Mitte Oktober erwartet. 

Die Impfpflicht gilt zwar nur für Ausstellungstiere, sinnvoll ist jedoch, den ganzen Bestand zu impfen. Nur so wird der Verbreitung ein Riegel geschoben; ungeimpfte Kaninchen sind den Viren schutzlos ausgeliefert und die Krankheit kann weiter um sich greifen. In Deutschland sind die Kaninchenverluste riesig, die Züchter verzweifelt, da sie kaum an den französischen Impfstoff herankommen und die anderen Impfstoffe nur teilweisen Schutz bieten. Die Schweiz wurde bis jetzt zwar vor grösseren Ausbrüchen verschont, doch das Virus macht vor den Grenzen nicht halt. 

Der Impfstoff Filavac belastet die Tiere nicht, sie zeigen nach der Impfung keinerlei Verhaltensveränderungen wie etwa Müdigkeit. Bei korrekter Impfung entstehen auch keine Knoten an der Einstichstelle und der Impfstoff schützt die Tiere sowohl vor der klassischen VHK als auch vor der neuen Variante VHK 2. Jungtiere können im Alter von zehn Wochen geimpft werden, der Schutz hält zwölf Monate, danach ist eine erneute Impfung fällig. 

Nicht nur Züchter sind betroffen
Die Verbreitung des Virus beschränkt sich natürlich nicht auf Zuchtbetriebe. Auch Kaninchen in Liebhaberhaltungen sind der Seuche ausgesetzt, die sich auch durch Insekten oder via Fuchskot über Grünfutter verbreitet (siehe Kasten links). Aus diesem Grund sollten auch diese Tiere geimpft werden. VHK führt sehr schnell zu einem qualvollen Tod, es gibt keine Behandlungsmöglichkeit.

In Gebieten mit hohem Infektionsdruck können Kaninchen bereits im Alter von vier Wochen geimpft werden, mit zehn Wochen ist dann jedoch eine Wiederholungsimpfung nötig. Bei hohem Infektionsdruck werden halbjährliche Impfintervalle empfohlen. Das Schlachten und Verwerten geimpfter Tiere ist kein Problem, es besteht keine Absetzfrist nach der Impfung. Zum Vergleich: Kraftfutter mit Kokzidiostatika, die von vielen Züchtern eingesetzt werden, haben fünf Tage Absetzfrist. 

Die Reaktionen der Züchter sind bisher mehrheitlich positiv, nur wenige finden die Massnahme übertrieben. Ein Blick ins nördliche Nachbarland genügt, um den Sinn der Impfung zu erkennen und dankbar zu sein, dass wir unsere Tiere schützen können.