Geflügelzucht
Ausstellungsverbot wegen Vogelgrippe
Um zu verhindern, dass die Vogelgrippe auf Hausgeflügel in der Schweiz übergreift, wurde die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet ernannt. Das bedeutet, dass die Nationale Geflügelschau in Martigny nicht stattfinden kann.
Ausgerechnet zum 125-Jahre-Jubiläum von Rassegeflügel Schweiz muss die Nationale Geflügelschau abgesagt werden. Die Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verbietet sämtliche Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen bis Ende Januar 2017. Die Geflügelschau in Martigny hätte am 17. und 18. Dezember 2016 stattfinden sollen.
Das Verbot betrifft nur Geflügel, hingegen dürfen Tauben und Ziervögel weiterhin ausgestellt werden. Mit der Verordnung, die am 16. November 2016 in Kraft trat, soll verhindert werden, dass sich Hausgeflügel mit der Vogelgrippe ansteckt. Bisher gibt es keine Hinweise auf Ansteckungen in Schweizer Geflügelbetrieben. Auf den Menschen ist das Virus nach den heutigen Erkenntnissen nicht übertragen.
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe sowie die Verordnung zum Download finden sich auf der Website des BLV.
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