Auf Geheiss des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist dem Bodensee entlang ein so genanntes Kontrollgebiet von einem Kilometer Breite definiert worden. Hier muss der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel beziehungsweise Schwimm- und Laufvögeln verhindert werden. Falls dies nicht anders zu erreichen ist, dürfen die Tiere nicht ins Freie.

Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Tieren sind zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen. Zudem gilt eine Beobachtungszone mit einem Radius von drei Kilometern.

Vorsorgliche Massnahmen
Eine solche Beobachtungszone ordnete das BLV vorsorglich auch für andere Gewässer an, obwohl bislang keine Krankheitsfälle ausserhalb der Bodenseeregion festgestellt worden sind. Da aber Wildvögel nicht an einem Ort bleiben, gilt die Massnahme für Bielersee, Broyekanal, Genfersee, Murtensee, Neuenburgersee, Vierwaldstättersee, Zihlkanal und Zürichsee.

Diese Beobachtungsgebiete gelten spätestens ab Samstag, wie BLV-Sprecherin Nathalie Rochat zur Nachrichtenagentur sda sagte. Die Massnahmen würden laufend der Aktualität angepasst, die sich täglich ändern könne. Es könnten beispielsweise neue Gebiete dazukommen, andere wegfallen. Bisher gibt es gemäss BLV keine Hinweise, dass die Vogelgrippe in der Schweiz auf Geflügelbetriebe übergegriffen hätte.

Anders im österreichischen Vorarlberg: Hier sind in mindestens einem Betrieb Tiere erkrankt. Aus Südungarn meldete die deutsche Nachrichtenagentur dpa Erkrankungen in einer Geflügelfarm. Die Behörden haben die Tötung der infizierten Tiere angeordnet. Schon in der Vorwoche war die Vogelgrippe in einer Truthahn-Farm in Südungarn ausgebrochen. 9000 Tiere mussten getötet werden.

Drei-Länder-Koordination
An der Vogelgrippe des Typs H5N8 sind in den vergangenen Tagen am Bodensee bereits rund 80 Wildvögel verendet, hauptsächlich Reiherenten. Verschleppt wird die hochansteckende Krankheit von Zugvögeln, die auf der Reise in ihre Winterquartiere Zwischenhalte einlegen.

Laut BLV gibt es keine Hinweise auf eine Übertragung der Krankheit auf Menschen. Berühren solle man tote Tiere dennoch nicht. Eine besondere Herausforderung sei die Tatsache, dass mit dem Bodenseegebiet gleich drei Länder betroffen sind, sagte Rochat. Und jedes Land habe eine eigene Gesetzgebung und eine eigene Art der Kommunikation. Es brauche deshalb eine riesige Koordination. Dies habe bisher sehr gut geklappt.