Pirmin Bischof (CVP/SO) zog daraufhin eine ähnliche, aber weiter gehende Motion zurück. Das Anliegen betreffe Hunderttausende, sagte Bischof. Nicht einmal mehr der Wiederaufbau eines abgebrannten Hühnerhauses sei heute zulässig. Auch Kleinstbauten wie überdachte Volieren dürften in der Landwirtschaftszone nicht errichtet werden. Das Halten von Kleintieren werde immer stärker eingeschränkt.

Die Halter und Züchter von Kleintieren seien aber von zunehmender gesellschaftlicher Bedeutung, argumentierte Bischof. Sie leisteten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der genetischen Ressourcen und der Artenvielfalt und weckten das Verständnis für Natur und Kreatur.

Bischof forderte deshalb eine Änderung des Raumplanungsrechts: Die hobbymässige Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone sollte künftig grundsätzlich zonenkonform sein. Die Kommission nahm das Anliegen auf, schwächte den Vorstoss aber ab. Der Bundesrat soll das Raumplanungsrecht so ändern, dass die hobbymässige Kleintierhaltung erleichtert wird, ohne den Bau neuer Gebäude in der Landwirtschaftszone zuzulassen. Darüber entscheidet nun der Nationalrat.

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, beide Vorstösse abzulehnen. Umweltministerin Doris Leuthard zeigte Verständnis für das Anliegen, bat aber darum, die Revision des Raumplanungsrechts nächstes Jahr abzuwarten.

Leuthard warf auch die Frage auf, welche Tiere als «Kleintiere» gelten würden und was «hobbymässig» genau bedeute. In seinen schriftlichen Antworten auf die Vorstösse hatte sich der Bundesrat gegen eine Öffnung der Landwirtschaftszone für landwirtschaftsfremde Nutzungen gestellt.