Der Verdacht auf Newcastle-Krankheit auf einem Legehennenbetrieb im Südtessin habe sich bestätigt, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Samstag mit. Es handle sich dabei um eine hochansteckende Virus-Erkrankung, die verschiedene Vogelarten betreffen könne.

Die Tessiner Kantonsbehörden würden nun alle nötigen Massnahmen in die Wege leiten, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern, schreibt das BLV weiter. Das Geflügel auf dem betroffenen Betriebwerde getötet. Dies schreibe die Tierseuchenverordnung (TSV) vor. Um den Betrieb herum werde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.

Über die Ausbreitung der Virenkrankheit
Die Virenkrankheit wird laut BLV über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Sie kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten.

In seltenen Fällen kann bei Personen, die direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, eine Bindehautentzündung auftreten. Für die Konsumenten besteht aber keine Gefahr. Eier und Geflügelfleisch können bedenkenlos konsumiert werden.

Die vorliegende Diagnose zeige, dass eine Tierkrankheit trotz Überwachungsmassnahmen auch nach mehreren Jahren wieder auftreten kann, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die Schweizer Geflügelpopulation sei frei von der Newcastle-Krankheit gewesen. Der letzte Fall auf einem Legehennenbetrieb sei im Jahr 2011 aufgetreten.