Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrat hiess den Vorstoss mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Bundesrat soll das Raumplanungsrecht demnach so ändern, dass die hobbymässige Kleintierhaltung erleichtert wird ohne den Bau neuer Gebäude in der Landwirtschaftszone zuzulassen. Eingereicht worden war die Motion von der UREK des Ständerats.

Die Nationalratskommission will den Vorstoss noch präzisieren. So soll der Wiederaufbau von Bauten explizit zulässig sein, wenn diese durch höhere Gewalt wie beispielsweise einen Brand zerstört worden sind.

Die Befürworter argumentieren, das Halten von Kleintieren werde immer stärker eingeschränkt. In der Landwirtschaftszone dürften nicht einmal Kleinstbauten wie überdachte Volieren errichtet werden. Aus Sicht der Gegner würde mit der Lockerung der Grundsatz der Trennung zwischen Bauzone und Nichtbauzone verletzt.

Umweltministerin Doris Leuthard hatte im Ständerat Verständnis für das Anliegen gezeigt, aber darum gebeten, die geplante Revision des Raumplanungsrechts abzuwarten. Sie warf auch die Frage auf, welche Tiere als «Kleintiere» gelten würden und was «hobbymässig» genau bedeute («Tierwelt Online» berichtete).