36 der 46 Ständerätinnen und Ständeräte haben die Forderung von Pirmin Bischof (CVP/SO) unterzeichnet. Damit wird die kleine Kammer der Motion wohl zustimmen. Ob sich auch im Nationalrat eine Mehrheit findet, wird sich zeigen.

Bischof fordert eine Änderung des Raumplanungsrechts: Die hobbymässige Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone soll künftig grundsätzlich zonenkonform sein. Heute werde das Halten von Kleintieren immer stärker eingeschränkt, kritisiert er. Nicht einmal Kleinstbauten wie überdachte Volieren oder kleine Ställe dürften in der Landwirtschaftszone errichtet werden.

Verständnis für Natur und Kreatur
Die Halter und Züchter von Kleintieren seien aber von zunehmender gesellschaftlicher Bedeutung, argumentiert Bischof. Sie leisteten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der genetischen Ressourcen und der Artenvielfalt und weckten das Verständnis junger Menschen für Natur und Kreatur. Für viele Menschen habe die Kleintierhaltung «geradezu therapeutischen Charakter».

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, die Motion abzulehnen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde zu einer weiteren unerwünschten Öffnung der Landwirtschaftszone für landwirtschaftsfremde Nutzungen führen, schreibt er in seiner am Montag veröffentlichten Antwort. Er erinnert an den Schutz des Kulturlandes und den Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet. Dieser sei fundamental.