Der Thurgauer Tierschützer Erwin Kessler ist mit einer Beschwerde vor Bundesgericht in Lausanne abgeblitzt. Der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) Schweiz wehrte sich gegen Auflagen einer Thurgauer Gemeinde bei einer Kundgebung während eines Gottesdienstes. Erwin Kessler demonstrierte am 3. November 2013 zusammen mit zwei anderen Aktivisten während des Gottesdienstes vor der katholischen Kirche in Sirnach gegen die Kaninchenhaltung einer Familie.

Kessler hatte vorgängig ein Gesuch zur Durchführung der Kundgebung eingereicht. Die Gemeinde Sirnach bewilligte dieses unter Auflagen; während des Gottesdienstes hätten die Tierschützen nicht demonstrieren dürfen. Weil sich Kessler nicht daran hielt, wurde er von der Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl wegen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen bestraft.

Kessler erhob dagegen jedoch Einsprache. Er gab zu Protokoll, dass er nicht die geplante, sondern lediglich eine nicht bewilligungspflichtige Klein-Kundgebung durchgeführt habe. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Frauenfeld am 24. Februar 2014 das Strafverfahren gegen Kessler ein.

Gegen die mit Auflagen behaftete Bewilligung der Kundgebung reichte Kessler ebenfalls Beschwerde beim kantonalen Departement für Inneres und Volkswirtschaft ein. Der Kanton stellte sich hinter die Gemeinde. Erwin Kessler gelangte ans Verwaltungsgericht, wo er im März 2014 erneut eine Abfuhr einfing.

Kessler gelangt an Europäischen Gerichtshof
Gleiches widerfuhr dem Tierschützer nun in Lausanne: Das Bundesgericht wies in seinem Urteil vom 13. Juni Kesslers Beschwerde gegen den Kanton Thurgau wegen Verletzung der Demonstrationsfreiheit ebenfalls ab. Der Entscheid des Verwaltungsgericht lasse keine Willkür erkennen, hält das Bundesgericht fest. Es erscheine vertretbar, die öffentlichen Interessen restriktiv auszulegen.

Erwin Kessler gibt aber noch nicht auf. Der VgT habe gegen diesen neuen, formalistisch abweisenden Entscheid den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg angerufen, schrieb er am Mittwoch in einer Mitteilung.