Eigentlich hatten sich der englische Naturfotograf David Slater und die Tierschutzorganisation PETA im September 2017 darauf geeinigt, den Rechtstreit um die Urheberrechte des in die Kamera grinsenden indonesischen Schopfaffen Naruto an seinen Selfies aussergerichtlich beizulegen («Tierwelt Online» berichtete). Slater hatte sich damals bereit erklärt, 25 Prozent der Einnahmen aus den Fotos an den Naturschutz zu spenden.      

Dies tat er, weil er von PETA im Namen von Naruto verklagt worden war. Es sei zwar Slaters Kamera gewesen, doch Naruto – ein Weibchen – habe auf den Auslöser gedrückt und daher müssen ihr die Urheberrechte an den Selfies gehören. Slater argumentierte, dass er zuerst tagelang das Vertrauen der Makakengruppe habe gewinnen müssen, die Kamera und den Auslöser so arrangiert hätte, dass sie für die Affen zugänglich waren und wegen des kreativen Aufbaus der Bilder das Copyright bei ihm liegen müsse. Nachdem die Klage in erster Instanz abgewiesen worden war, landete der Fall in zweiter Instanz vor dem US-Berufungsgericht des 9. Bezirks in San Francisco (lesen Sie hier die ganze Geschichte im Detail).    

Und dieses wollte von der aussergerichtlichen Einigung nichts wissen und lehnte den Antrag beider Parteien ab, die Klage fallen zu lassen. Das aus drei Richtern bestehende Gremium kam zum Schluss, das PETA gar nicht im Namen von Naruto hätte klagen dürfen und dass im US-Urheberrecht Tiere sowieso keine Möglichkeit zu klagen haben. Im 41 Seiten langen Urteil kritisieren die Richter PETA ausserdem scharf. Mit Bezug auf die Website der Tierschutzorganisation schreiben sie: «Während der Welt mitgeteilt wird, dass ‹Tiere für uns Menschen nicht zum Essen, Anziehen und Experimentieren da sind und nicht zur Unterhaltung oder auf irgendeine andere Weise missbraucht werden dürfen›, scheint PETA Naruto als unwissende Schachfigur einzusetzen, um die eigenen ideologischen Ziele zu erreichen.» Die Richter finden dies «rätselhaft» und fragen sinngemäss: «Wie können wir Menschen (und Organisationen wie PETA) davon abhalten, Tiere zu missbrauchen, um ihre eigenen menschlichen Absichten voranzutreiben?»

Wale gegen Bush
Viel mehr, als den Rekus von PETA abzuschmettern und die Organisation dazu zu verdonnern, die Anwaltskosten Slaters zu übernehmen, können sie nicht tun. In einem Präzedenzfall von 2004, bekannt als «Cetacean Community vs. Bush», in dem ein Aktivist im Namen aller Wale und Delfine der Welt den damaligen Präsidenten George W. Bush wegen des Sonargebrauchs der US-Navy verklagt hatte, entschied das Gericht, dass Wale und Delfine in diesem bestimmten Fall nicht klagen können. Die Vefassung selbst halte aber Tiere generell nicht davon ab, vor Gericht zu gehen. Deshalb, so befürchten die Richter nun, könnte PETAs Vorgehen zu einer neuen Normale werden.    

Fotograf Slater derweil ist erleichtert über den für ihn glücklichen Ausgang. «Ich bin hocherfreut», schreibt er in einer Medienmitteilung. «Das Urheberrecht ist wichtig für Fotografen, damit sie davon leben können, stundenlang geduldig auf den richtigen Moment zu warten.» Slater freut sich aber auch, dass durch die ganze Geschichte Narutos Art, die vom Aussterben bedrohten Schopfaffen, die nur auf der indonesischen Insel Sulawesi leben, mehr Aufmerksamkeit und Schutz bekommen haben – dank «einem Lächeln und einem Foto.»

Der Fotograf David Slater mit seinem inzwischen weltberühmten Affenselfie:

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