Wie der Kanton Wallis am Mittwoch mitteilte, hätten der Kanton und das BAFU «übereinstimmend festgestellt, dass in der Zeit vom 13. Mai bis zum 20. Juli 2016 nachweislich mindestens zwanzig Nutztiere in geschützten Situationen gerissen wurden.» 

Ein Kanton kann beim BAFU einen Regulierungsantrag einreichen, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels innerhalb von vier Monaten 15 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen wurden. Diese Schwelle sei nun erreicht. Bei einem Rudel dürfen maximal die Hälfte der Welpen des betreffenden Jahres abgeschossen werden, die Elterntiere müssen geschont werden.

Da man in der Augstbordregion bisher drei Jungtiere nachweisen konnte (erste Fotos von ihnen sehen Sie hier), gelte die Abschussbewilligung nun für eines von ihnen, heisst es beim Kanton Wallis. Falls noch weitere Jungwölfe gesichtet werden, werde man das BAFU informieren und die Abschusszahl entsprechend anpassen. Die Abschussbewilligung gilt bis am 31. März 2017.

«Der falsche Weg»
Der WWF und Pro Natura äussern Bedauern über die Entscheidung des BAFUs und des Kantons Wallis. Ein Abschuss sei «der falsche Weg», wie die Umweltschutzorganisationen gemeinsam bekannt gaben. Es könne nicht beurteilt werden, ob die Anwesenheit von Jungwölfen tatsächlich mehr Schäden an Nutztieren verursache. Auch in der Calandaregion zeige sich, dass die Schäden wegen einem Rudel nicht zwingend höher seien.

Zudem sei die bis März 2017 laufende Abschussperiode «höchst problematisch», da bis dann die Jungtiere kaum mehr von den Eltern unterschieden werden können. Werde versehentlich ein Elterntier abgeschossen,  könne dies das Rudel destabilisieren. Ein destabilisiertes Rudel reisse oft mehr Nutztiere als ein intaktes.

Die beiden Organisationen gaben bekannt, dass Abschussdossier zu prüfen und allenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.