Das Verfassungsgericht hat mit Urteilsdatum vom 15. Januar die Initiative an den Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen, wie dem Kantonsblatt vom Mittwoch zu entnehmen ist. Den drei Beschwerdeführenden sprach es eine Parteientschädigung von gut 4000 Franken zu Lasten des Grossen Rates zu.  DasUrteil kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.  

Das fünfköpfige Basler Gericht hält in seinem 14-seitigen Urteil fest, dass das Zivilrecht Bundessache ist und daneben für kantonales Zivilrecht kaum Spielraum besteht. Tierschutz, Tierhaltung und Tierversuche habe der Bund abschliessend geregelt; kantonale Volksbegehren müssten diesen Rahmen respektieren.    

Laut Gericht ist das Schweizer Verfassungsprinzip der Würde der Kreatur weltweit einzigartig. Zudem sei nach Tierschutzgesetz die besondere Nähe der nichtmenschlichen Primaten zum Menschen zu berücksichtigen. Kantonale Grundrechte dürften dieses Bundesrecht nicht mit strengeren Regeln für Private im Umgang mit Tieren ergänzen.

Nur staatsintern strenger möglich  
Das kantonale Gericht sieht jedoch einen bundesrechtskonformen Bereich für schärfere Grundrechte auf Kantonsebene: Ein Kanton dürfe «in Bezug auf seine eigenen Organe einen strengeren Tierschutz einführen» – sofern das die Stimmberechtigten für sinnvoll hielten. Das beträfe Kanton, Gemeinden, öffentliche Spitäler und Universität.      

Bei der Universität wären allerdings Primaten-Grundrechte mit der durch die Bundesverfassung garantierten Forschungsfreiheit abzuwägen. Die Uni Basel halte heute keine Primaten, aber einschlägiger Forschungsbedarf könne jederzeit entstehen, zitiert das Gericht die Basler Regierung.      

Hingegen sei der Zoologische Garten in Basel eine private Institution; daher würde die Initiative diesen nicht betreffen. Dasselbe gelte für private Unternehmen, die Primaten halten. Hiermit widerspricht das Gericht explizit Aussagen eines Positionspapiers der Initianten.

Rechtliches Neuland  
Nichtmenschliche Primaten bräuchten zudem eine rechtliche Vertretung zur Durchsetzung ihrer Grundrechte, wofür verschiedene Varianten denkbar seien. Die ganze bisherige «Grundrechtslehre beruht auf einer anthropologischen Konzeption»; Primaten-Grundrechte wären daher eine «rechtliche Innovation», hält das Gericht weiter fest.      
Unter dem Strich bilanziert das Gericht, der Initiative komme «eine bloss eingeschränkte Bedeutung zu». Einer Subjektivierung von Tierrechten käme dennoch eine «beträchtliche symbolische Bedeutung mit Impulswirkung» zu. Die Unterzeichnenden stünden deshalb wohl trotz den Einschränkungen noch hinter dem Begehren.      

Lanciert hatte das kantonale Volksbegehren die «Denkfabrik» Sentience Politics; die nötigen 3000 Unterschriften waren rasch gesammelt. Die Initianten begründen ihr Volksbegehren mit der ihrer Ansicht nach ungenügenden schweizerischen Tiergesetzgebung, die Forschung an Primaten unter teils qualvollsten Bedingungen zulasse.  

Parlamentarische Bedenken  
Der Grosse Rat hatte die Initiative mit 75 gegen eine Stimme bei 22 Enthaltungen für unzulässig erklärt. SP und Grünes Bündnis hatten den Zulässigkeits-Entscheid wegen Unschärfen schon damals dem Verfassungsgericht übertragen wollen, was mit 51 gegen 41 Stimmen abgelehnt wurde.         

Die Basler Regierung hatte gegen das Begehren argumentiert; es verstosse gegen Bundesrecht. Die Initianten wollten explizit weiter gehen als der klassische Tierschutz, sagte Justizdirektor Baschi Dürr (FDP).      

Die Initiative wurde indes auch aus nicht-juristischen Gründen bekämpft: Laut der baselstädtischen Liberal-Demokratischen Partei (LDP) hätte sie «verheerende Folgen für den Life Sciences-Standort». Auch für die Regierung liegt ein Verbot von Versuchen an Primaten «nicht im Interesse des Forschungsstandorts Basel-Stadt».      

Nach Regierungsangaben haben Tierversuche im Stadtkanton an Bedeutung verloren: Die Universität Basel habe nie an Primaten geforscht und Novartis habe die Primatenhaltung per Ende 2016 geschlossen. Roche will diesen Schritt im ersten Quartal 2019 ebenfalls vollziehen, wie beim Konzern zu erfahren war.