Das baselstädtische Kantonsparlament hatte im Jahr 2018 die von der «Denkfabrik» Sentience Politics eingereichte Initiative auf Antrag der Regierung als rechtlich unzulässig erklärt. Im September 2020 entschied das Bundesgericht jedoch, dass das Volksbegehren zulässig ist und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden muss («Tierwelt online» berichtete).

Die Initiative verlangt, dass die kantonale Verfassung mit einem Artikel für das «Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und geistige Unversehrtheit» ergänzt wird. Die Regierung hielt am Dienstag in ihrer inhaltlichen Stellungnahme zum Volksbegehren fest, dass der rechtliche Anwendungsbereich unklar und der Nutzen für die Tiere kaum absehbar sei.

Private Institutionen nicht betroffen
Das Versprechen, dass der Schutz der im Kanton Basel-Stadt lebenden Primaten unmittelbar verbessert würde, könne die Initiative nicht einhalten, hält die Regierung fest. Denn Grundrechte seien in erster Linie als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert, doch weder dieser noch dessen Institutionen wie die Universität oder Spitäler hielten derzeit Primaten.

Private Institutionen wie der Zoo Basel oder der Tierpark Lange Erlen seien von der Initiative zudem nicht unmittelbar betroffen, gibt die Regierung zu bedenken. Eine Verstärkung des Tierschutzes für Primaten sei zudem nicht zulässig, weil ein solcher über die abschliessende Bundesgesetzgebung hinausgehe, hält die Regierung mit Verweis auf das eidgenössische Tierschutzgesetz weiter fest.