Wie die Kantonsverwaltung am Montag mitteilte, versuchte das Tier gerade, in eine geschützte Nutztierherde einzudringen. Der Kadaver wurde zur Untersuchung ins Tierspital Bern gebracht. Die Behörden gehen davon aus, dass es sich bei dem Tier um die Wölfin F78 handelt.

Am 19. Februar hatte das bernische Jagdinspektorat gestützt auf die eidgenössische Jagdverordnung und das Konzept Wolf Schweiz deren Abschuss verfügt («Tierwelt online» berichtete). Ziel war, weiteren Schaden an Nutztieren zu verhindern.

Damals gab der Kanton Bern bekannt, laut der eidgenössischen Jagdverordnung könnten Wölfe dann zum Abschuss freigegeben werden, wenn diese in ihrem Streifgebiet innert vier Monaten mindestens 35 Nutztiere getötet hätten. Im Fall von Wölfin F78 waren es am 19. Februar deren 36.