Die bisherige Praxis im Umgang mit wilden Braunbären entspreche den gesamteuropäischen Richtlinien und habe sich bewährt, teilte der Bundesrat mit. Potential bestehe dagegen bei der Schadensprävention. 

Das Risiko, dass Bären ein problematisches Verhalten entwickeln, will der Bund mit einem besseren Schutz von Bienenhäusern und Nutztieren senken. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) soll darum das Konzept zum Bären in der Schweiz im Bereich der Schadensprävention überprüfen und wo möglich ergänzen. 

Weiteren Handlungsbedarf sieht die Landesregierung derzeit nicht. Die aktuellen Rahmenbedingungen für den Umgang mit den wandernden Bärenmännchen seien ausreichend, heisst es im Bericht. Dass Bärenweibchen in die Schweiz einwandern und sich ein Bestand bildet, dürfte frühestens in 10 bis 20 Jahren der Fall sein, schäzt die Regierung. 

Der Bericht zum «Konzept Bär Schweiz» geht auf ein Postulat des ehemaligen Nationalrats Pierre Rusconi (SVP/TI) von 2012 zurück. Der Politiker hatte nach Zwischenfällen mit Problembären Massnahmen angeregt, um den Umgang mit dem Bären zu vereinfachen. 

200 Schafe gerissen 
In den letzten 15 Jahren rissen eingewanderte Bären in der Schweiz dem Bericht des Bundesrats zufolge rund 200 Schafe, vereinzelt auch Ziegen, Esel und ein Kalb. Zudem plünderten sie gegen 20 Bienenstöcke, brachen in Alphütten und Ställe mit Nahrungsvorräten ein und durchwühlten Komposthaufen und Abfallkübel. 

Die öffentliche Hand zahlte rund 120'000 Franken für die Entschädigung von Nutztierrissen und 30'000 Franken für beschädigte Bienenstöcke. Der Bund trägt 80 Prozent der Kosten, den Rest übernehmen die Kantone. 

Nun will der Bund den Schutz von Bienenhäusern und Nutztieren sowie eine Anpassung der Abfallentsorgung überprüfen. Als grosse Herausforderung sieht der Bericht die Verhinderung der Zugänglichkeit zu organischen Abfällen und Nahrungsquellen in Siedlungsnähe. Dazu zählten etwa Abfallkübel entlang von Strassen, an Parkplätzen oder auf Zeltplätzen, Komposthaufen, Kehricht-Sammelstellen, offene Miststöcke, Obstgärten und Kleintierställe. 

Elektrozäune um Bienenstöcke 
Übergriffe auf Nutztiere liessen sich mit denselben Herdenschutzmassnahmen verhindern wie jenen beim Schutz vor Wölfen, heisst es im Bericht weiter. Bienenstöcke könnten leicht durch Elektrozäune geschützt werden. 

Der Bär ist seit 1962 in der Schweiz vom Bund gesetzlich geschützt, ein Abschuss aus Sicherheitsgründen ist unter bestimmten Voraussetzungen aber erlaubt. 

Der Bär war in der Schweiz fast 100 Jahre verschwunden. Seit dem Sommer 2005 wandern wieder regelmässig einzelne Braunbären aus dem Trentino in die Schweiz ein. Von den rund 20 eingewanderten Tieren wurde 2008 und 2013 je ein Exemplar abgeschossen. 

Eine aktive Wiederansiedlung ist in der Schweiz dem Bundesrat zufolge nicht vorgesehen. Auch künftig sollen Tiere erlegt werden, wenn wenig scheuen Bären in Siedlungen auftauchen und ein problematisches Verhalten aufweisen.