Bisher lag die Schwelle bei 15 gerissenen Tieren, damit Kantone Wölfe abschiessen durften. Zudem wird bei gerissenen grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden und Lamas die Verordnung dahingehend präzisiert, dass drei Risse ausreichen, damit in ein Wolfsrudel eingegriffen werden kann. 

Risse sollen wie bisher nur angerechnet werden, wenn zuvor zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztieren angerichtet haben, soll die Schadenschwelle neu bei 15 statt 25 Nutztieren in einem Monat oder 25 statt 35 Nutztieren in vier Monaten liegen. 

Mit der Verordnungsanpassung wird aber auch der Herdenschutz gestärkt. So wird neu etwa die elektrische Verstärkung von Weidezäunen finanziell unterstützt. Die Kantone erhalten entsprechend mehr Geld vom Bund für spezifische Schutzmassnahmen. 

Auftrag des Parlaments 
Nach dem Nein zum revidierten Jagdgesetz an der Urne im vergangenen September beauftragte das Parlament den Bundesrat mit zwei Motionen, den Wolfsschutz auf Verordnungsstufe zu lockern. 

Präventive Abschüsse von Wölfen, wie dies das revidierte Jagdgesetz vorsah, bleiben verboten. Die Kompetenz für Eingriffe in ein Rudel bleibt beim Bund. Die Kantone müssen die Abschüsse durch den Bund bewilligen lassen. 

Im März dieses Jahres wurde der Bundesrat zudem von den Umweltkommissionen des Nationalrats und des Ständerats (Urek-N und Urek-S) aufgefordert, die neue Jagdverordnung auf die aktuelle Sömmerungssaison in Kraft zu setzten. 

Die Zahl der Wölfe und der Rudel in der Schweiz steigt kontinuierlich an. Ende Februar dieses Jahres lebten rund 110 Wölfe in der Schweiz und es gab 11 Rudel.