«Es gibt Leute, die den Wolf ausrotten wollen, und es gibt Leute, die den absoluten Schutz des Wolfs wollen – beides ist für den Bundesrat keine Option», sagte Sommaruga am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Das Parlament habe wieder einmal einen guten Kompromiss gefunden, hinter dem die Regierung vorbehaltlos stehen könne.

Der Wolf war im Jahr 1995 in die Schweiz zurückgekehrt. 2012 bildete sich das erste Rudel, heute gibt es deren acht. Der Wolfsbestand wächst stetig an: 2019 lebten rund achtzig Wölfe in unserem Land. Manche Wölfe greifen Schafe und Ziegen an. Jährlich werden 300 bis 500 Tiere gerissen.

Keine absoluten Schutzgebiete mehr
Die Räte beschlossen deshalb im vergangenen Jahr, den Schutz der Wölfe und anderer Arten zu lockern. Die Behörden sollen die Bestandesregulierung erlauben dürfen, ohne dass Wölfe Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen.

Neu können die Kantone den Abschuss von Einzelwölfen auch bewilligen, wenn diese auffällig werden; zum Beispiel, wenn sie in Schafställe eindringen oder ohne Scheu durch Dörfer streifen. Auch in Jagdbanngebieten – neu Wildtierschutzgebiete genannt – sollen Wölfe abgeschossen werden dürfen.

Es gibt Leute, die den Wolf ausrotten wollen, und es gibt Leute,die den absoluten Schutz des Wolfs wollen – beides ist für denBundesrat keine Option.

Simonetta Sommaruga
Bundespräsidentin

«Über die Stadtmauern blicken»
Ziel für den Bundesrat sei ein «langfristiges Nebeneinander von Mensch und Wolf», sagte Sommaruga. Es sei erfreulich, dass die Wolfspopulation in den vergangenen Jahr stark gewachsen sei. Jedoch führten Wolfsangriffe auch zu Konflikten mit den Besitzern von Nutztieren. «Der Wolf beschäftigt und beunruhigt die Menschen vor Ort.»

Sommaruga appellierte explizit an die Bevölkerung im urbanen Raum. Die Städter müssten «Rücksicht nehmen auf die Situation auf dem Land und in den Bergen». Das sei in der Vergangenheit mehrmals gelungen. Und auch dieses Mal müsse das Schweizer Stimmvolk «über die Stadtmauern blicken».

Kein bedingungsloses Abschiessen
An die Adresse von Umwelt- und Tierschutzverbänden, die das Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz ergriffen hatten, sagte Sommaruga, dass der Wolf eine geschützte Tierart bleibe, die grundsätzlich nicht gejagt werden dürfe. Ein «ungesteuertes Wachstum» sei aber nicht erwünscht. Wölfe müssten ihre angeborene Scheu vor Menschen, Herden und Siedlungen bewahren.

Das Erlegen von Wölfen ist laut Sommaruga weiterhin an mehrere Voraussetzungen geknüpft: Die Kantone müssen verhältnismässig vorgehen und dürften zum Beispiel nicht in ein Wolfsrudel eingreifen, das sich fernab von Schafherden oder Dörfern aufhält. Zudem müssen die Kantone gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich sind.

Entschädigungen nur bei Schutzmassnahmen
Bund und Naturschutzverbände können gegen eine kantonale Abschussverfügung wie bisher Beschwerde einlegen. Das revidierte Gesetz nimmt ferner Bäuerinnen und Bauern beim Herdenschutz stärker in die Pflicht. Anders als heute erhalten sie für gerissene Schafe und Ziegen nur noch eine Entschädigung, wenn sie die Tiere mit Hunden oder Zäunen geschützt haben.

Heute sind die Bauern frei, Herdenschutzmassnahmen zu ergreifen oder nicht – entschädigt werden sie nach einem Riss «in jedem Fall», wie Franziska Schwarz, Vizedirektorin des Bundesamts für Umwelt (Bafu), sagte. Das sei künftig nicht mehr möglich, denn Untersuchungen zeigten, dass Herdenschutzmassnahmen zu einem 98-prozentigen Schutz der Tiere führten. «Ohne Massnahmen werden die Tiere quasi zum Frass vorgeworfen.»

Modernisierung notwendig
Insgesamt biete das revidierte Jagdgesetz «einen pragmatischen Umgang mit der wachsenden Zahl an Wölfen», sagte Sommaruga. Die Kantone könnten rechtzeitig Massnahmen ergreifen, um Konflikte zu vermeiden. Gleichzeitig blieben die Rudel erhalten.

Das geltende Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1985. Seither habe sich einiges geändert, sagte Sommaruga. Beispielsweise sei die Artenvielfalt in den vergangenen Jahren stark unter Druck geraten. Auch hier setzt das neue Gesetz an. Reservate und Schutzgebiete, die den Tieren als Rückzugsgebiete dienen, sowie Wildtierkorridore werden mit zusätzlichen Mitteln unterstützt.

Höhere Hürden
So werden in der ganzen Schweiz rund 300 Verbindungswege in der Natur für Wildtiere vor Verbauung geschützt. Bei Bahnlinien und Strassen sorgen Bund und Kantone für Brücken und Unterführungen für Wildtiere.

Zudem unterstützt der Bund die Kantone bei der Aufwertung der Lebensräume von Wildtieren und Vögeln in den rund achtzig eidgenössischen Wildtierschutzgebieten und Vogelreservaten finanziell. Das Gesetz verpflichtet die Kantone und Bauern, Zäune wildtierfreundlich zu errichten, damit Unfälle und Verletzungen von Wildtieren möglichst ausbleiben.

Zudem werden verschiedene Tierarten besser vor dem Abschuss geschützt. Zwölf Wildentenarten dürfen in Zukunft gar nicht mehr gejagt werden. Zudem gilt für die Waldschnepfe eine längere Schonzeit.