Die Vogelgrippe ist in der vergangenen Woche in einem Zürcher Hobbybetrieb entdeckt worden. Weil es sich um eine hochansteckende Variante handle, hätten die Kantone zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) präventive Massnahmen umgesetzt, teilte die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion am Montag mit.

Die Massnahmen enthalten Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf des Geflügels. So dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie. Futter- und Tränkestellen dürfen nicht für Wildvögel zugänglich sein.

Diese Vorsichtsmassnahmen müssen Sie ergreifen

Die Auslaufflächen müssen mit einem Netz abgedeckt sein. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Tiere in geschlossenen Ställen oder in Aussenräumen mit vergitterten Seitenwänden gehalten werden.

Gemäss den verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Vogelkadaver sollten jedoch nicht berührt werden.