Das Auftreten in der Schweiz sei nach zwei Fällen im nahen Ausland erwartet worden, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag mit. Die Vogelgrippe war zuvor bei einem Schwan in Kostanz D und einer Krähe in Radolfzell D entdeckt worden.

Das BLV habe deshalb zusammen mit den kantonalen Behörden bereits Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels angeordnet. So dürfen diese Tiere nur noch in Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Würden Auslaufflächen weiter genutzt, müssten sie mit Netzen abgedeckt werden.

Sei das nicht möglich, müsse das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im «Aussenklimabereich» gehalten werden. Vor dem Betreten der Stallungen müssten ausserdem die Schuhe gewechselt und Überkleidung angezogen werden. Und alle Geflügelhaltungen müssten sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.

Rund um den Bodensee seien dazu Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet worden. Die Massnahmen gälten vorläufig bis am 15. März. Die benachbarten deutschen Landkreise haben bereits Ende Januar eine Stallhaltungspflicht für Geflügel verfügt.

Die Vogelgrippe verbreitet sich im Norden von Europa seit letztem Herbst bei wild lebenden Wasservögeln, und auch in Geflügelbetrieben gab es Anfang November erste Fälle. Nach heutigen Kenntnissen sei das Virus aber nicht auf den Menschen übertragbar.