Seit August 2014 läuft die Pilotphase für die erste Crevettenzucht in der Schweiz. Die Tierhaltung werde jedoch weder von Bund noch Kanton geprüft, schreibt fair-fish in einer Mitteilung. Fair-fish sammelt nun Unterschriften zur Anerkennung der Tierschutzrechte für Crevetten.

Momentan gilt das Tierschutzgesetz nur für Wirbeltiere. Der Bundesrat kann jedoch bestimmen, auf welche wirbellosen Tiere das Gesetz angewendet wird. Die aktuelle Tierschutzverordnung schliesst neben den Wirbeltieren auch die Kopffüsser sowie die Panzerkrebse ein. Die Kopffüsser beinhalten unter anderem alle Tintenfische, die Panzerkrebse umfassen fast alle Zehnfusskrebse – etwa Hummer und Flusskrebse – , nicht aber die Crevetten.

Die Lancierung der Petition sei ein Auftakt der neuen Kampagne von fair-fish zu Ökologie und Ethik in der Fischzucht, denn auch die Fischzucht trage massiv zur Überfischung bei.