In den Jahren 2015 bis 2018 wurden schweizweit total 106 Graureiher erlegt. 88 davon wurden in Graubünden zur Strecke gebracht. Diese Abschüsse seien unrechtmässig erfolgt. Die zur Beschwerde berechtigten Organisationen wie der Bündner Vogelschutz hätten keine entsprechenden Abschussverfügungen zugestellt bekommen, heisst es in einem letzten Dezember im Grossen Rat eingereichten Vorstoss.

In der am Montag veröffentlichten Antwort wehrt sich die Regierung. Die Abschüsse von «schadenstiftenden Graureihern» vor allem in der Nähe von Fischzuchtanlagen im Misox würden auf der Basis eines Massnahmenplans über fischfressende Vögel vorgenommen. Sie seien gesetzeskonform.

Umsetzung mit mehr Personal
Trotzdem gibt es offenbar Verbesserungspotenzial. Denn ein Bundesgerichtsurteil von 2013 verlangt, dass vor einem Abschuss Verfügungen erlassen werden müssen, die angefochten werden können. Die Umsetzung des Entscheides des Bundesgerichts verzögere sich wegen umfassender Vorgaben, schrieb die Regierung.

Sie ist eigenen Angaben zufolge nicht nur bereit, sondern sieht sich in der Pflicht, Entscheide «betreffend fischfressende Vögel» künftig den beschwerdeberechtigten Organisationen zu eröffnen. Der Schweizerische Vogelschutz soll unter den Adressaten sein, versichert die Regierung.

Und die Vogelschützer können sich berechtigte Hoffnungen auf eine Besserung der Situation machen: Zumal das Amt für Jagd und Fischerei für 2020 laut Regierung «zusätzliche personelle Ressourcen» habe bereitstellen können, um «künftig auch die formellen Vorgaben umfassend umsetzen zu können».