Schwere Fälle von illegalem Handel mit international geschützten Tieren und Pflanzen sollen künftig als Verbrechen gelten. Ein schwerer Fall liegt vor, wenn die Täter gewerbs- oder bandenmässig handeln oder eine grosse Anzahl von geschützten Exemplaren betroffen ist. Der Grundtatbestand soll zudem keine Übertretung darstellen, sondern als Vergehen gelten.    

Neu wird eine Informationspflicht beim Verkauf eingeführt: Personen, die öffentlich Exemplare geschützter Arten anbieten, dürfen nicht mehr anonym bleiben. Sie müssen auch Informationen zu den angebotenen Exemplaren bereitstellen. Weiter sehen die vorgeschlagenen Änderungen die Möglichkeit von temporären Einfuhrverboten vor.    

Die geplante Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCites) geht auf eine Motion des Genfer CVP-Nationalrats Guillaume Barazzone zurück. Diese seien mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar, schreibt der Bundesrat.      

Mit dem Gesetz setzt die Schweiz das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites-Übereinkommen) um. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte November.